Aufforderung zur Benennung von Vorschlägen zur Bestellung der Beisitzerinnen und Beisitzer für die Wahlvorstände
Für die Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024 sowie einer möglichen Stichwahl zur Wahl der Bürgermeisterin und des Bürgermeisters am 23. Juni 2024 hat die Gemeinde Weiskirchen für jeden ihrer 6 Wahlbezirke sowie für einen Briefwahlbezirk Wahlvorstände zu bilden.
Die Wahlvorstände bestehen aus 9 Mitgliedern: 1 Wahlvorsteher/-in, 1 stellvertretende/r Wahlvorsteher/-In, 1 Schriftführer/-in und 1 stellvertretende/r Schriftführerin und 5 Beisitzer/-innen.
Folgende Wahllokale sind zu besetzen:
| Wahllokal | Nummer | Wahllokal |
| Konfeld | 01 | Grundschule |
| Rappweiler-Zwalbach | 02 | Bürgerhalle |
| Thailen | 03 | Dorfgemeinschaftshaus |
| Weierweiler | 04 | Feuerwehrgerätehaus |
| Weiskirchen I | 05 | Hochwaldhalle |
| Weiskirchen II | 06 | Hochwaldhalle |
| Briefwahl | 07 | Rathaus |
Die Beisitzer und Beisitzerinnen werden vom Gemeindewahlleiter unter Berücksichtigung rechtzeitig eingehender Vorschläge der in der Gemeinde Weiskirchen vertretenen Parteien und Wählergruppen berufen. Hierzu bitte ich, die politischen Parteien und Wählergruppen in der Gemeinde Weiskirchen, Vorschläge für die Besetzung der Wahlvorstände mit Beisitzerinnen und Beisitzern für die Wahllokale in den jeweiligen Wahlbezirken für eingangs genannte Wahlen und für eine mögliche Stichwahl bis spätestens 31.03.2024 bei der Gemeindeverwaltung oder per Mail an: wahlamt@weiskirchen.de einzureichen.