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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Entleerung der Kleinkläranlagen und abflußlosen Gruben auf dem Gebiet der Gemeinde Weiskirchen

Im Rahmen seiner gesetzlichen Zuständigkeit obliegt dem Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen die Abwasserbeseitigungspflicht für Kleinkläranlagen sowie dem Stand der Technik entsprechende, abflußlose Gruben. Um die anfallenden Kosten möglichst gering zu halten bietet das Abwasserwerk seinen Abgabepflichtigen die Möglichkeit, ihre Abwasseranlage im Rahmen einer Sammelabfuhr entleeren zu lassen.

Diese findet im Zeitraum vom 02.04. - 05.04.2024 statt.

Ich darf die hiervon betroffenen Hauseigentümer bitten, die derzeit zur Entleerung anstehenden Klärgruben bis spätestens 27.03.2024 beim Abwasserwerk der Gemeinde Weiskirchen, Tel.: 06876/709-527 zu melden.

Eine unmittelbare Auftragserteilung durch die Hauseigentümer an ein Entsorgungsunternehmen ist nicht zulässig.

Weiterhin bitte ich darauf zu achten, dass ausschließlich volle oder fast volle Hausklärgruben zur Entleerung angemeldet werden. Das Entsorgungsunternehmen ist angewiesen, ausschließlich solche zu entleeren.

Die pro Grundstück anfallenden Kosten werden in Anwendung des § 5 der Abwasserabgabenordnung nach der Abfuhr dem Abgabepflichtigen per Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. Abgabepfichtig ist nach § 7 der vorgenannten Rechtsvorschrift der oder die Eigentümer des betreffenden Grundstückes.

Der Werkleiter
Wolfgang Hübschen