Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum - 15.03.2024 die 2. Rate Wasser-/Abwassergebühren fällig war.
Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, den 02. April 2024 an die entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes zu entrichten.
Nach dem 02. April 2024 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.