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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Wilde Müllablagerungen an den Containerstandplätzen in den Ortsteilen der Gemeinde Weiskirchen

(Foto: Gemeinde)

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,

immer wieder werden an den Containerstandplätzen der Gemeinde Weiskirchen Abfälle aller Art, u.a. Hausmüll, Sperrmüll u. v. a. m. abgelagert bzw. abgestellt.

Glasleergut wird neben den Glascontainern abgestellt, anstatt die Flaschen in den Containern zu entsorgen, ebenso Papierabfälle. In unser aller Interesse dürfen Containerplätze nicht zur Entsorgung von Müll und Unrat missbraucht werden, sondern sind ausschließlich zum Entsorgen von Papier, Pappe, Glas und Altkleidern gedacht.

Abgesehen von der Tatsache, dass solche verschmutzten Containerplätze nicht schön aussehen, bedeuten sie auch einen erheblichen Mehraufwand und zusätzliche Kosten, da der abgestellte Abfall durch die Mitarbeiter des gemeindlichen Bauhofes entsorgt werden muss. Oft bleibt der gereinigte Standort selten länger als zwei Tage sauber, fast immer sieht es am nächsten Tag wieder genauso aus.

Die illegale Müllentsorgung an den Containerstandplätzen als auch in der freien Natur ist kein Kavaliersdelikt, sie stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die seitens der Ortspolizeibehörde mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich appelliere hier an Ihre Vernunft. Trennen Sie bitte Ihren Müll richtig. Wem unklar ist, welcher Müll wo entsorgt werden kann, kann dies gerne bei der Gemeindeverwaltung nachfragen oder im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen nachlesen.

Sollten Sie beobachten, dass Müll illegal abgestellt wird, wäre ich Ihnen für einen Hinweis an die hiesige Ortspolizeibehörde, Tel.-Nr.: 06876 /709-220, sehr dankbar.

Ich hoffe auf Ihre Unterstützung und Ihre Mithilfe!

Ihr
Wolfgang Hübschen,
Bürgermeister

Ihr direkter Draht ins Rathaus (06876) 709-111 - e-mail: gemeinde@weiskirchen.de