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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 12/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Parkraumbewirtschaftung innerhalb des Ortskernes von Weiskirchen im Bereich, „Am Marktplatz“ und „Trierer Straße“

Leider müssen wir feststellen, dass ein Großteil der im Ortskern befindlichen Parkplätze (Place-Bourbonne-les-Bains sowie entlang der Trierer Straße Höhe Pfarrhaus) von Anwohnern oder Dauerparkern tagsüber dauerhaft belegt sind. Dies betrifft auch die 7 Parkplätze, die mit der Einschränkung „nur für Patienten der Arztpraxis im Haus des Gastes“ dieser zugeordnet sind.

Für Patientinnen und Patienten der Arztpraxis, die oftmals eingeschränkt sind, bedeutet dies, dass Weite Fußwege in Kauf genommen werden müssen, da keine Parkplätze im unmittelbaren Umfeld mehr zur Verfügung stehen.

Um einen Ausgleich der Interessen und vernünftigen Kompromiss zwischen allen Nutzergruppen herbeizuführen sehen wir uns daher veranlasst, einen Teil der öffentlichen Parkplätze (siehe Verkehrszeichenplan) Montag bis Freitag im Zeitraum von 08 – 18 Uhr auf 2 Stunden zu begrenzen.

Ich bitte um Verständnis dieser Maßnahme, die vor allem im Interesse Patientinnen und Patienten der Arztpraxen, sowohl in der Trierer Straße 38 als auch im Haus des Gastes, stehen.

Verkehrszeichenplan:

Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde