Öffentliche Mahnung
Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum
- 15.03.2023 die 2. Rate Wasser-/Abwassergebühren
fällig war.
Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, den 04. April 2023 an die entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes zu entrichten.
Nach dem 04. April 2023 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.