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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 14/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Appell an alle Hundehalter

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Hundehalter,

wir als Gemeinde Weiskirchen sind stets bemüht unsere schöne Kur- und Tourismusgemeinde mit ihren Einrichtungen in einem ordentlichen und gepflegten Zustand zu repräsentieren.

Dennoch häufen sich in der letzten Zeit die Beschwerden, dass die Kurparkanlage in Weiskirchen als auch die öffentlichen Beete in unserer Gemeinde immer wieder durch Hundekot verunreinigt werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich Sie auf die Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Weiskirchen hinweisen. Danach ist es den Haltern und Führern von Hunden untersagt, die öffentlichen Straßen und Anlagen durch Hunde verunreinigen zu lassen bzw. sind die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrswegen sowie in Anlagen von den Haltern und Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen. Eine Missachtung der Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Liebe Hundebesitzer, innerhalb der Kurparkanlage sind Spender mit Hundekotbeutel aufgestellt, deren Tüten kostenlos entnommen werden können. Machen Sie also mit und sammeln Sie selbst die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners ein.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Wolfgang Hübschen
Bürgermeister

Ihr direkter Draht ins Rathaus 06876 709-111 - E-Mail: gemeinde@weiskirchen.de