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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 15/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtsblattversion NIEDERSCHRIFT GR

Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstermin:

Donnerstag, 13.02.2025

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

19:15 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums Weiskirchen

Anwesende

Vorsitz

Stephan Barth - Bürgermeister

Mitglieder

Said Abedini - SPD

Thomas Bauer - CDU

Astrid Bidon - AFD

Detlef Bidon - AFD

Hubert Böhm - SPD

Stefan Conrad - SPD

Marius Engelhardt - CDU

Engelbert Gehentges - SPD

Jörg Glowick - CDU

Manfred Göbel - FWG

Alessa Hemmerling - CDU

Eugen Hilgert - SPD

Stefan Jennewein - CDU

Karsten Kiefer - SPD

Uwe Lenz - CDU

Janik Meier - SPD

Sandra Puhl - AFD

Uwe Puhl - AFD

Michael Rau - CDU

Stefan Schuh - CDU

Gunnar Schulz - FWG

Heinrich Selzer - GAL

Peter Theobald - SPD

Franko Willems – CDU

Verwaltung

Klaus Barth - Gemeindeoberamtsrat

Christian Diedrich - Tarifbeschäftigter

Nicole Harion-Löber - Tariflichbeschäftigte

Marc Koepfler - Tarifbeschäftigter

Alexander Passer - Tarifbeschäftigter

Entschuldigte Mitglieder

Helma Kuhn-Theis - CDU entschuldigt

Thorsten Willems – CDU Dirk Bonnaire – SPD entschuldigtentschuldigt

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung;

2.

Einwohnerfragestunde;

3.

Attraktivierung und Aufwertung des Naturparkinformationszentrums im Wild- und Wanderpark der Gemeinde Weiskirchen;

4.

Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen;

5.

Wirtschaftsplan des Zweckverbands eGo-Saar für das Jahr 2025

6.

Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder;

7.

Umrüstung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage;

8.

Angelegenheiten des EVS;

9.

Erhebung von Eintrittsgebühren im Wild- und Wanderpark der Gemeinde Weiskirchen;

10.

Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Nichtöffentlicher Teil:

11.

Angelegenheiten des Bäderzentrum Vitalis;

12.

Durchführung des Kurparkfestes 2025

13.

Auftragsangelegenheiten:

13.1.

Auftragsvergabe zur Prüfung der Jahresabschlüsse 2023 und 2024

13.2.

Erneuerung des Blockheizkraftwerkes (BHKW) im Bäderzentrum Vitalis;

13.3.

Nachtragsauftragsvergabe im Zusammenhang mit dem Projekt "Dorfgemeinschaftshaus Weiskirchen";

Protokoll:

Öffentlicher Teil:

zu 1 Eröffnung der Sitzung;

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt deren ordnungsgemäßes Zustandekommen fest. Auf Befragen ergeben sich keine Widersprüche. Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen ist beschlussfähig.

Das Ratsmitglied Helma Kuhn-Theis bittet um ein kurzes Innehalten bezüglich dem heutigen Anschlages in München, an dem ein Mann ein Auto gezielt in einen gewerkschaftlichen Demonstrationszug steuerte und dabei viele Personen verletzte.

Die Ratsmitglieder folgen dieser Bitte.

zu 2 Einwohnerfragestunde;

Aufgrund der vom Gemeinderat beschlossenen Satzung haben Einwohner der Gemeinde Weiskirchen die Gelegenheit, Fragen aus dem Bereich der kommunalen Selbstverwaltung zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten.

Hierzu ergaben sich keine Wortmeldungen, ferner lagen der Verwaltung bis zur Sitzung keine Einwohnerfragen vor.

zu 3 Attraktivierung und Aufwertung des Naturparkinformationszentrums im Wild- und Wanderpark der Gemeinde Weiskirchen;

Sachverhalt:

Mit Beschluss des Bauausschusses vom 29.06.2023 hinsichtlich der weiteren Ausgestaltung weiterer Ausstellungselemente im Naturparkinformationszentrum wurden seitens der Verwaltung entsprechende Anträge über Leader gestellt. Diese wurden seitens der Kommission positiv beschieden sodass eine Beauftragung erfolgen kann. Die Gelder wurden entsprechend im Haushalt eingestellt, sodass die (Vor) Finanzierung gewährleistet ist.

Die Gemeinde soll, wie schon erwähnt, bei diesem Projekt in Vorfinanzierung treten. Die Projektausgaben belaufen sich netto auf 74.176,00 €. Der Eigenanteil beläuft sich auf 14.835,00 € und soll paritätisch durch beide Vertragspartner übernommen werden.

Hierbei sprechen wir über einen Betrag von jeweils 7.417,50 €. Die 80-prozentige Zuwendung durch das Ministerium beträgt 59.340,80 €.

Wie aus der der Sitzungseinladung zu diesem Tagesordnungspunkt beigefügten Finanzierungstabelle ersichtlich ist, musste zum damaligen Antrag ein Aufstockungsantrag gestellt werden. Dieser kam zu Stande, weil anfänglich durch das Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz eine Förderung über das Förderportal „Dorferneuerung“ in Aussicht gestellt wurde, diese jedoch nach Einreichung sowie Prüfung des Projektes abgelehnt wurde.

Das Projekt beinhaltet die Ausgestaltung des Ausstellungsraumes für baulich verbundene Ausstellungselemente, wie an der Decke befestigte Rollos, Fotoleinwand bzw. -tapete, selbstklebende Bodenkarte, z. B. mit Ausschnitten aus der Naturpark-Panoramakarte, die den Besucher mit Hilfe von Sprechblasen zu den einzelnen Themenfeldern in der Ausstellung lenkt.

Mit dem Naturpark Saar-Hunsrück wurde eine Kooperationsvereinbarung geschlossen, die aktuell dem Vorsitzenden zur Unterzeichnung vorliegt.

Mit der Sitzungseinladung, so der Vorsitzende zu diesem Tagesordnungspunkt bereits in der vorberatenden Bauausschusssitzung sowie auch anl. der heutigen Ratssitzung einleitend, hat die Verwaltung den zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien den Vorschlag unterbreitet, dem vorbeschriebenen Aufstockungsantrag die Zustimmung zu erteilen.

Jedenfalls konnte der vorberatende Bauausschuss diesem verwaltungsseitigen Vorschlag in seiner Sitzung am 30.01.25 die Zustimmung erteilen und dem Gemeinderat eine gleichlautende Beschlussfassung empfehlen.

Das Ratsmitglied Peter Theobald stellt die Frage, ob dieses Projekt denn auch bauliche Maßnahmen am Gebäude „Informationszentrum“ umfasst.

Derartige Maßnahmen, so der Bürgermeister, seien in dem hier in Rede stehenden Förderprojekt nicht mit eingepreist.

Vielmehr bestehe die Absicht, solche, am Gebäude bestehenden Notwendigkeiten über die derzeit in Arbeit befindliche sog. „Projektskizze“ betr. den Eingangsbereich des Wild- und Wanderparks zu betrachten.

Eine weitergehende Frage des Ratsmitglieds Selzer, was die Höhe des hier in Rede stehenden Förderantrages anbelangt, wird seitens der Verwaltung beantwortet.

Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung sowie auch des vorberatenden Bauausschusses folgend, fasst der Gemeinderat den Beschluss, dem unter dem vorstehenden Sachverhalt beschriebenen Aufstockungsantrag die Zustimmung zu erteilen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

zu 4 Erarbeitung einer Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen;

Sachverhalt:

Dieser Tagesordnungspunkt war zuletzt Beratungsgegenstand mehrerer Sitzungen der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien.

Dies im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Büros zur Erstellung dieser „Kommunalen Wärmeplanung“ sowie auch der Initiierung einer Stellenausschreibung für die Stelle einer zusätzlichen Verwaltungskraft.

Zuletzt befasste sich der Hauptausschuss wegen der Einleitung der vorerwähnten Stellenausschreibung mit dieser Thematik.

Dabei fasste der Ausschuss auf Empfehlung der Verwaltung den einstimmigen Beschluss, eine zusätzliche Verwaltungskraft auszuschreiben.

Dies jedoch vorbehaltlich der landesseitig zum Jahresabschluss per Gesetz in diesem Zusammenhang noch zu bewilligenden finanziellen Unterstützungsleistungen.

Zwischenzeitlich ist die maßgebliche Verordnung zur Regelung des Belastungsausgleichs im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wärmeplanung, die die Höhe des Belastungsausgleichs, den Verteilschlüssel und das weitere Verfahren regelt, in Kraft getreten.

Demnach erhält die Gemeinde Weiskirchen voraussichtlich die folgende Mittelzuweisung:

1.

Pauschale i.H.v.

=

179.000,00 €

2.

zzgl. 1,67 €/Einwohner, d.h.,

rd. 6.350 Einwohner x 1,67 €

=

10.604,50 €

Summe

= rd.

190.000,00 €

3.

abzgl. die vom Bund finanzierten

Kosten für die Erstellung der

kommunalen Wärmeplanung

= rd.

40.000,00 €

4.

Zuweisung vom Land demnach

= rd.

150.000,00 €

Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt in 5 Teilbeträgen ab dem Jahre 2024 und endet im Jahre 2028, d.h., in jedem Jahr ist mit einem Betrag i.H.v. rd. 30.000,00 € zu rechnen.

Darüberhinaus erhält die Gemeinde Weiskirchen für die jährliche Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung ab dem Jahre 2028 bis einschl. 2045 alljährlich die folgende Zahlung:

1.

Pauschale

=

13.000,00 €

2.

zzgl. 0,15 €/Einwohner, d.h.,

rd. 6.350 Einwohner x 0,15 €

=

952,50 €

3.

Jährliche Zuweisung somit vom Land

= rd.

14.000,00 €

Dieser Tagesordnungspunkt dient der Information der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

zu 5 Wirtschaftsplan des Zweckverbands eGo-Saar für das Jahr 2025

Sachverhalt:

Der Zweckverband eGo-Saar hat seinen Mitgliedern den Entwurf des Wirtschafts- und Stellenplanes für das Jahr 2025 zur Beratung in den Beschlussgremien übersandt. Der Wirtschaftsplan nebst Erläuterungen sowie der Stellenplan für das Jahr 2025 sind den Gemeinderatsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage bekannt gemacht worden.

Die Herausforderung bei der Erstellung eines ausgeglichenen Wirtschaftsplans war zum einen, den gestiegenen Kosten gerecht zu werden. Diese ergeben sich einerseits aus den zu erwartenden Tarifsteigerungen und andererseits aus den gestiegenen Kosten zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs aber auch zur Erbringung der Dienstleistungen. Diese Preissteigerungen sind begründet in Anpassungen der Pflege- und Wartungskosten der Fachverfahrenshersteller und stetig steigender Energiekosten, die sich auch auf die Rechenzentrumskosten negativ auswirken. Gleichzeitig ist Ziel und Aufgabe des Verbandes einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan zu stellen. Um beiden Herausforderungen gerecht zu werden, ist es erforderlich, eine Anpassung der Leistungsentgelte um 6% vorzunehmen.

Am 14.01. und 16.01.2025 bestand für Ratsmitglieder die Möglichkeit der Teilnahme an Regionalkonferenzen, an denen der eGo-Saar über den Wirtschaftsplan informierte.

Der Bürgermeister verweist einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt auf die Vorberatung im Hauptausschuss. Der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den Bürgermeister zu ermächtigen, dem Wirtschaftsplan 2025 in der Verbandversammlung zuzustimmen.

Trotz der vorsorglich ausgesprochenen Kündigung der Mitgliedschaft im Zweckverband eGo-Saar zum 31.12.2026 betont der Bürgermeister die grundsätzliche Wichtigkeit des Zweckverbandes bei der Digitalisierung der saarländischen Verwaltung und es habe bereits Gespräche zwischen den austrittswilligen Kommunen und der Geschäftsführung des eGo-Saar gegeben. Es wurde ein Fragen- und Forderungskatalog erstellt, der bis Ende März 2025 von der Geschäftsführung des eGo-Saar beantwortet werden soll. Wenn im Anschluss ein strategisches Konzept seitens des eGo-Saar unter Beteiligung der kommunalen IT-Fachebene erarbeitet wurde, soll dieses im Herbst 2025 dem Hauptausschuss und Gemeinderat vorgestellt werden. Danach könne der Gemeinderat entscheiden, ob die Kündigung bestehen bleibe oder zurückgenommen wird. Trotz aller berechtigten Kritik an seiner bisherigen Arbeitsweise muss der Zweckverband weiter handlungsfähig bleiben. Daher sieht die Verwaltung keinen Anlass, dem vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2025 nicht zuzustimmen.

Nach kurzer Beratung ermächtigt der Gemeinderat den Bürgermeister, dem Wirtschaftsplan 2025 des Zweckverbandes eGo-Saar in der entsprechenden Verbandversammlung zuzustimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, dem Wirtschaftsplan und Stellenplan 2025 des Zweckverbands eGo-Saar in der Verbandsversammlung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

23

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

zu 6 Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder;

Sachverhalt:

Mit Mail vom 31.12.2024 konnte der Geschäftsführer der Kinder- und Jugendhilfe St. Maria die Gemeinde Weiskirchen darüber informieren, dass das Bildungs-ministeriums hinsichtlich des Projektes „Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder im Rahmen der Maßnahme -Inklusives Elementarzentrum Regenbogen in Weiskirchen der Kinder- und Jugendhilfe St. Maria-“ einen Zuwendungsbescheid erlassen hat.

Diese finanzielle Förderung betrifft dabei die Schaffung von zwei weiteren Krippengruppen (22 Plätze) am Hauptstandort der Kinder- und Jugendhilfe St. Maria in Weiskirchen.

Diesem Zuwendungsbescheid liegt demnach eine als zuwendungsfähig anerkannte Kostensumme i.H.v. 1.632.880,00 € zugrunde.

Durch die Anbindung an das bestehende Gebäude und die Integration der beiden Krippengruppen plus Nebenräume an die vorhandene Infrastruktur, so das Bildungsministerium, können die Gruppen so günstiger hergestellt werden, als in einem vergleichbaren Neubau. Die Maßnahme ist demgemäß seitens des Bildungs-ministeriums als wirtschaftlich bezeichnet worden.

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben entfallen von diesem Betrag i.H.v. 1.632.880,00 € auf die einzelnen, in Frage kommenden Kostenträger die folgenden Kostensummen:

1. Land (= 40 %-iger Anteil)

=

653.152,00 €

2. Kreis (= 30 %-iger Anteil)

=

489.864,00 €

3. Gemeinde (= 30 %-iger Anteil)

=

489.864,00 €

Die hier in Rede stehende Angelegenheit war bereits Beratungsgegenstand des Gemeinderates am 28.04.2022.

Unter Tagesordnungspunkt 13 derselben Sitzung fasste der Gemeinderat dabei den einstimmigen Beschluss, dem Antrag zur Errichtung von zwei Krippengruppen im Ortsteil Weiskirchen durch die Kinder- und Jugendhilfe St. Maria die Zustimmung zu erteilen. Dies jedoch unter der Voraussetzung, dass die damit einhergehenden finanziellen Notwendigkeiten mit den haushaltsrechtlichen Vorgaben, die seinerzeit noch einer Klärung mit den zuständigen Aufsichtsbehörden bedurften, einhergehen.

Zwischenzeitlich konnten in den gemeindlichen Haushalten der Vorjahre mittels der Inanspruchnahme von sog. „Sonderkreditgenehmigungen“ finanzielle Mittel i.H.v. rd. 420.000,00 € bereitgestellt werden.

Dies wurde der Jugendhilfe St. Maria so auch mitgeteilt.

Infolge der langen Zeitdauer bis zur Erteilung der landesseitigen Bewilligung (über 2,5 Jahre) hat sich eine Kostensteigerung eingestellt, die nunmehr zu höheren projektbezogenen Gesamtkosten geführt hat.

Für die Gemeinde Weiskirchen bedeutet dies in der Konsequenz eine notwendige Nachfinanzierung i.H.v. rd. 70.000,00 €, welche im Haushalt 2025 über wiederum die Inanspruchnahme einer Sonderkreditaufnahme sichergestellt werden muss.

Nachdem die anteilige finanzielle Bewilligung nunmehr durch das Land erfolgt ist und auch der Landkreis eine finanzielle Beteiligung in Aussicht gestellt hat, war die Gemeinde Weiskirchen als „Sitzgemeinde“ gefordert, ihren Anteil nun auch zu bewilligen.

Vor diesem Hintergrund konnte der Bürgermeister im Rahmen eines Termins mit den Vertreterinnen und Vertretern der Jugendhilfe St. Maria am 08.01.2025 hinsichtlich eines 1. Finanzierungsabschnittes einen gemeindlichen Bewilligungsbescheid i.H.v. 420.000,00 € überreichen.

Bzgl. der Restfinanzierung wird die Gemeinde, wie vorstehend bereits ausgeführt, dazu aufgefordert sein, im Haushalt 2025 nochmals einen Betrag i.H.v. rd. 70.000,00 € einzustellen.

Dieser Tagesordnungspunkt dient der Information der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

zu 7 Umrüstung der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage;

Sachverhalt:

Ursprünglich bestand im Zusammenhang mit der Thematik „Umrüstung der gemeindlichen Straßenbeleuchtung“ die Absicht darin, die komplette gemeindliche Straßenbeleuchtungsanlage entsprechend umzurüsten.

Dies mittels der Inanspruchnahme von finanziellen Fördermitteln des Bundes sowie auch entsprechender finanzieller Fördermittel des Landes.

Dabei konnten gemeindlicherseits die folgenden Schritte bereits eingeleitet werden:

1.

Beauftragung der energis mit der Erarbeitung der notwendigen Projekt-unterlagen.

2.

Beantragung von Bundesmitteln bei ZUG (= Zukunft- Umwelt- Gesellschaft, eine Bundesgesellschaft als Projektträger für alle Umweltthemen).

Eine Beantragung von Landesfördermitteln schied bislang noch wg. des Fehlens eines Landesförderprogrammes aus.

Nunmehr hat das Land ein solches Landesförderprogramm im Entwurf erarbeitet und im Vorgriff auf die Rechtskrafterlangung dieses Förderprogrammes für die Kommunen die Möglichkeit eröffnet, einen förderunschädlichen sog. „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ zu beantragen.

Leider hat zwischen dem Bund, hier ZUG, sowie dem Land noch keine Abstimmung hinsichtlich der „Kumulation“ der beiderseitigen Fördermittel in Form einer Vereinbarung stattgefunden, weshalb in diesem Zusammenhang nun vor dem Hintergrund der nachfolgenden Fördervoraussetzungen die folgende weitere Vorgehens-weise ins Auge gefasst worden ist.

-

Das Land fördert voraussichtlich diejenigen Straßenbeleuchtungs-umrüstungsmaßnahmen die eine Energieeinsparung {{gt}} 30 % ergeben.

-

Der Bund fördert diejenigen Straßenbeleuchtungsumrüstungsmaßnahmen die eine Energieeinsparung {{gt}} 50 % ergeben.

Wie erwähnt, sollen, vor dem Hintergrund der vorstehenden Fördermodalitäten, nun, um hinsichtlich der Straßenbeleuchtungsumrüstungsmaßnahme „in die Gänge zu kommen“, die folgenden förderunschädlichen Maßnahmen einge-leitet werden:

1.

Die Gemeinde beantragt hinsichtlich derjenigen Umrüstungsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung zwischen 30 % und 50 % versprechen, gegenüber dem Land die Zustimmung zu einem sog. „vorzeitigen Maßnahmebeginn“.

2.

Sobald die Zustimmung zu diesem sog. „vorzeitigen Maßnahmebeginn“ vorliegt, wird sodann die Umsetzung derselben Maßnahmen in Zusammenarbeit mit der energis auf den Weg gebracht. Es handelt sich dabei gemeindegebietsbezogen um 223 Leuchten. Diese Leuchtenumrüstung, bezogen auf 223 Leuchten, ist mit Kosten i.H.v. voraussichtlich brutto rd. 169.000,00 € veranschlagt. Gemäß dem im Entwurf vorliegenden Landesförderprogramm ist hier eine 30 %-ige finanzielle Förderung zu erwarten.

3.

Sobald die Vereinbarung zwischen dem Bund (ZUG) sowie dem Land hinsichtlich der Thematik „Fördermittelkumulation“ vorliegt, wird sodann ein zweiter Fördermittelantrag hinsichtlich derjenigen Leuchten, die eine Energieeinsparung {{gt}} 50 % ergeben, an das Land gerichtet. Damit wären die Fördermittelanträge betr. die Bundesförderung und auch die Landesförderung hinsichtlich einer Anzahl von 446 Leuchten auf den Weg gebracht.

4.

Sobald die Bundesförderung (ZUG) sowie die Landesförderung ausgesprochen sind, könnte sodann die Inangriffnahme dieses „2. Bauabschnittes“ der Straßenbeleuchtungsumrüstungsmaßnahme erfolgen.

Jedenfalls ist die Finanzierung dieser Vorgehensweise, vorbehaltlich letztlich der sich zeigenden Höhe der Angebotspreise, mit Haushaltsmitteln der Vorjahre sichergestellt.

Die Verwaltung hat den zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien mit der Sitzungseinladung den Vorschlag unterbreitet, in Zusammenarbeit mit der energis vorerst die Umrüstung des landesseitig zur finanziellen Förderung vorgesehenen Anteiles der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage auf den Weg zu bringen.

Unter Hinweis auf diese verwaltungsseitige Empfehlung stellte der Vorsitzende diesen Tagesordnungspunkt bereits im Rahmen der vorberatenden Sitzung des Bauausschusses, am 30.01.2025, zur Beratung und Beschlussfassung.

Der vorberatenden Bauausschuss schloss sich anlässlich dieser Sitzung der Verwaltungsempfehlung an und fasste den Beschluss, in Zusammenarbeit mit der energis vorerst die Umrüstung des landesseitig zur finanziellen Förderung vorgesehenen Anteiles der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage auf den Weg zu bringen.

Dem Gemeinderat wurde dabei eine gleichlautende Beschlussfassung empfohlen, so der Vorsitzende zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend.

Das Ratsmitglied Kiefer stellt die Frage, ob denn die nunmehr auf den Weg gebrachte Leuchtenumrüstung die sicherlich anzustrebende Zielsetzung hin zu einer sog. „intelligenten Straßenbeleuchtung“ erfüllt.

Im Rahmen dieses ersten, landesseitig geförderten Umsetzungsprozesses wird diese Zielsetzung, so die Verwaltung, noch nicht erfüllt werden können.

Hierzu bedarf es sicherlich der Umsetzung des gesamten Projektes.

Jedenfalls sind mit der nunmehr in einem ersten Schritt auf den Weg gebrachten teilweisen Umrüstung der Straßenleuchten auf LED wesentliche Weichen in Richtung „intelligente Straßenbeleuchtung“ gestellt, so die Verwaltung.

Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung sowie des vorberatenden Bauausschuss folgend, fasst der Gemeinderat den Beschluss, in Zusammenarbeit mit der energis vorerst die Umrüstung des landesseitig zur finanziellen Förderung vorgesehenen Anteiles der gemeindlichen Straßenbeleuchtungsanlage auf den Weg zu bringen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

zu 8 Angelegenheiten des EVS;

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende in Anlehnung an den § 114 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) regelmäßig Informationen hinsichtlich der beim EVS zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten bzw. berichtet über die dort bereits gefassten, die Gemeinde Weiskirchen betreffenden Beschlüsse.

Bürgermeister Stephan Barth führt zu diesem Tagesordnungspunkt aus, dass derzeit keine derartigen Informationen vorliegen.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

zu 9 Erhebung von Eintrittsgebühren im Wild- und Wanderpark der Gemeinde Weiskirchen;

Sachverhalt:

In seiner Sitzung am 07.06.2023 hat der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen mehrheitlich beschlossen, künftig Eintrittsgelder für den Besuch des Wild- und Wanderparks zu erheben. Nachdem ein entsprechender Eintrittskartenautomat angeschafft wurde hat die Gemeinde Weiskirchen im Juli des vergangenen Jahres begonnen, den vorgenannten Beschluss in die Tat umzusetzen und Eintrittsgebühren zu erheben.

Unmittelbar hiernach haben die Wildparkfreunde Hochwald e.V., vertreten durch ihren ersten Vorsitzenden Dr. Matthias Eisenbrand, eine Eingabe beim Ministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz eingereicht. Mit Verweis auf verschiedene Sachverhalte und Rechtsvorschriften stellen Sie die Rechtmäßigkeit der Eintrittsgebührenerhebung in Frage und haben das Ministerium um eine entsprechende Stellungnahme gebeten.

Mit Schreiben vom 11.12.2024 wurde die Gemeinde Weiskirchen durch die mittlerweile zuständige Kommunalaufsicht aufgefordert, eine schriftliche Stellungnahme zu verfassen und die der Gebührenerhebung relevanten Unterlagen vorzulegen. Dieser Aufforderung ist die Gemeinde fristgerecht nachgekommen.

Nach Auswertung der Stellungnahme und der relevanten Unterlagen hat die Kommunalaufsicht der Gemeinde Weiskirchen mit Schreiben vom 24.01.2025 mitgeteilt, dass die Erhebung von Eintrittsgebühren für den Wild- und Wanderpark nach derzeitigem Stand rechtswidrig sei.

Als Begründung führt die zuständige Behörde an, dass der Wild- und Wanderpark trotz naturschutzrechtlicher Anerkennung als Tiergehege nicht als öffentliche Einrichtung, sondern immer noch als „Wald“ einzustufen sei. Die Genehmigung als Tiergehege leite nicht automatisch das Recht ab, Eintrittsgebühren zu erheben. Das Gebiet des Wild- und Wanderparks ist immer noch als „Wald“ eingestuft, demzufolge wird das jedermann zu gewährende und kostenfreie Betretungsrecht durch die momentane Gebührenerhebung in unangemessener Weise eingeschränkt.

Aus den vorgenannten Gründen fordert die Kommunalaufsicht die Gemeinde auf, die Vereinnahmung der Eintrittsgebühren einzustellen und eine entsprechende Beschlussfassung herbeizuführen.

Das dem Sachverhalt zugrundeliegende Schreiben der Kommunalaufsicht ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Rein informativ weist die Verwaltung daraufhin, dass die mit Beschluss vom 04.12.2024 erteilte Zustimmung zur Verlegung einer Daten- und Stromleitung noch nicht beauftragt wurde, sodass diesbezüglich keine weiteren Kosten entstehen.

Seitens des Gemeinderates wird nachgefragt, wieviele Jahreskarten verkauft wurden. Hierzu teilt die Verwaltung mit, dass derzeit etwa 15 Karten veräußert wurden. Die Verwaltung wird – wo möglich – eine Erstattung dieser Karten vornehmen.

Der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, die Erhebung der Eintrittsgebühren einzustellen. Ferner soll der Eintrittskartenautomat zeitnah demontiert werden.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Erhebung der Eintrittsgebühren einzustellen und den vorhandenen Parkautomaten zeitnah zu demontieren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

zu 10 Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht seitens der Ratsmitglieder regelmäßig die Möglichkeit, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu richten bzw. Anregungen vorzutragen.

Auch nutzt die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt gegebenenfalls dazu, entsprechende Mitteilungen zu machen.

Das Ratsmitglied Glowick führt aus, dass sich die CDU-Fraktion derzeit mit der Thematik „Sitzungstermine der gemeindlichen Beschlussgremien“ befasse.

Man werde demnächst einen Vorschlag in die zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien einbringen, welcher, ähnlich der Vorgehensweise in der Stadt Wadern, sog. „Sitzungswochen“ vorsehe.

Das Ratsmitglied Schulz sieht keinen Grund für eine Änderung der bisherigen Praxis, was die Festlegung der Sitzungstermine anbelangt, und plädiert deshalb für eine Fortführung der sich aus seiner Sicht bewehrten bisherigen Verfahrensweise.

Das Ratsmitglied Kiefer sieht den Vorschlag des Herrn Glowick aus persönlichen Gründen auch eher kritisch.

Er selbst, beruflich selbständig, habe den Donnerstagabend als Sitzungstermin in seinem wesentlich von beruflichen Zwängen bestimmten Terminplan freigemacht.

Das Ratsmitglied Selzer kann sich seinen Angaben zufolge eine probeweise Einführung dieser sog. „Sitzungswochen“ vorstellen.

Das Ratsmitglied Schulz informiert über die dieser Tage erfolgte europaweite qualitative Auszeichnung der ortsansässigen Metzgerei Böhm. Er bittet die Verwaltung darum, diesen außerordentlichen Erfolg an entsprechender Stelle zu präsentieren bzw. auch zu honorieren.

Bürgermeister Stephan Barth nimmt diese Information des Herrn Schulz dankend zur Kenntnis und sagt zu, sich selbstverständlich zeitnah mit dem Herrn Böhm in Verbindung zu setzen, um diesen Erfolg gemeindlicherseits zu würdigen.

Das Ratsmitglied Selzer verweist auf seine bereits im Rahmen der vorberatenden Bauausschusssitzung vorgetragenen Anregungen betreffend die beiden Punkte „Veröffentlichung der Schweinerei der Woche im Amtsblatt“ sowie „Vorabhinweise ausgangs der Ortslage Weiskirchen bei Sperrungen von Landesstraßen in Richtung Rheinland-Pfalz“.

Er sei weiterhin noch auf die unzureichende Beleuchtung des Wanderweges entlang des Sportplatzes Weiskirchen hingewiesen worden, so Herr Selzer ergänzend, weshalb er die Verwaltung um eine diesbezgl. Überprüfung bitten möchte.

Bürgermeister Stephan Barth informiert im Anschluss den Rat noch über die folgenden Punkte:

1.

Das Ergebnis sowie die weiter Vorgehensweise hinsichtlich der stattgefundenen Vorstellungsgespräche betreffen die Einstellung einer Veraltungskraft für das Bürgeramt der Gemeinde.

2.

Die von Herrn Dirk Bonnaire mit sofortiger Wirkung aus persönlichen Gründen ausgesprochene Niederlegung des Gemeinderatsmandats.

3.

Den Bearbeitungsstand, was die bevorstehende Bundestagswahl anbelangt. Hier so der Bürgermeister sei bereits ein sehr hoher Anteil an Briefwählern zu verzeichnen.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

-es folgt der nichtöffentliche Teil-