Die Liste der vom Gemeinderat am 30.03.2023 vorgeschlagenen Personen, die zum Amt einer Schöffin/eines Schöffen berufen werden können, liegt in der Zeit vom 02. Mai bis einschließlich 09. Mai 2023 während der Dienststunden im Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum der Gemeinde Weiskirchen, Kirchenweg 2, Zimmer 1.01, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche ab dem 10. Mai 2023 schriftlich oder zu Protokoll mit der Begründung Einspruch erhoben werden, daß in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen worden sind, die nach § 32 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) nicht aufgenommen werden dürfen oder nach den §§ 33, 34 GVG nicht aufgenommen werden sollten.