Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Europa- und Kommunalwahlen werden voraussichtlich ab dem 02. Mai 2024 versendet. Alle Wahlberechtigten, die am 26. April 2024 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Weiskirchen gemeldet sind, werden automatisch im Wählerverzeichnis der Gemeinde Weiskirchen eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte.
Sie können die Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen (Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab Ende April 2024 verschickt werden):
Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:
| Mo, Di, Mi | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr |
| Do | 08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr |
| Fr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Sofern die Briefwahlunterlagen an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden sollen, muss die Berechtigung durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden. Eine Mustervollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.
Für Rückfragen und Informationen zur Bundestagswahl steht Ihnen die Kollegen vom Wahlamt, Tel.Nr. 06876/709-119, gerne zur Verfügung!