Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,
der Wild- und Wanderpark der Gemeinde Weiskirchen stellt eine bedeutende touristische Einrichtung der Kur- und Tourismusgemeinde Weiskirchen dar.
Damit dieser Park auch künftig erhalten werden kann, hat sich die Gemeinde Weiskirchen, auch vor dem Hintergrund ihrer finanziellen Situation, dazu entschlossen Eintrittsgelder zu erheben.
Diese ab dem 01. Mai zu entrichtenden Eintrittsgelder werden u.a. maßgeblich zum bestmöglichen Wohl der im Park zahlreich beheimateten Tiere und deren Umfeld beitragen.
In den vergangenen Tagen wurde nunmehr der benötigte Eintrittsautomat mit entsprechenden Informationen installiert. Dieser befindet sich am Haupteingang- bzw. Ausgangsportal des Wild- und Wanderparks.
Die Eintrittsgebühr gestaltet sich wie folgt:
Erwachsene — 3,00 €
Kinder und Jugendliche — 1,00 €
Jahreskarten für Erwachsene — 30,00 €
Jahreskarten für Kinder — 10,00 €
Zu den Erwachsenen zählen alle Besucher über 18 Jahren. Als Kinder und Jugendliche sind die Besucher ab einem Alter von 6 bis 17 Jahre zu verstehen. Kinder unter 5 Jahren sind frei.
Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Entrichtung dieses Eintrittspreises verpflichtend ist. Verstöße gegen diese Zahlungsverpflichtungen werden seitens der Gemeinde sanktioniert.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihr direkter Draht ins Rathaus (06876) 709-111 – e-mail: gemeinde@weiskirchen.de