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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 17/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen

Am Freitag, 09.05.2025, findet um 18.00 Uhr im Rathaus Weiskirchen, Kirchenweg 2, Sitzungssaal, eine Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Weiskirchen statt, zu der ich Sie hiermit recht herzlich einlade.

Hinweis: Da die Feststellung der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen und ihrer jeweiligen Flächen sehr viel Zeit in Anspruch nimmt, bitten wir, die Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung bis spätestens 08.05.25 telefonisch unter: 06876/709221 oder per Mail an: philipp.jakobs@weiskirchen.de anzumelden.

Tagesordnung

  1. Jahresrechnung 2024/2025
  2. Haushaltsplan 2025/2026
  3. Verwendung der Reinerträge für das Jagdjahr 2024/2025
  4. Verwendung der durch den Ortsrat Weierweier rückübertragenen Jagdpachtgelder
  5. Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages bzw. Art der Vergabe Jagdrevier I Weiskirchen
  6. Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages bzw. Art der Vergabe Jagdrevier VI Konfeld
  7. Antrag auf Verlängerung des Pachtvertrages bzw. Art der Vergabe Jagdrevier IV Rappweiler

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind Eigentümer der zu einem der Jagdbezirke der Gemeinde Weiskirchen gehörenden Grundflächen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses.

Personen, die zur Vertretung eines Jagdgenossen laut Satzung zugelassen sind, bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, wozu § 9 der Satzung ausführt:

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst stehende Person oder durch einen

Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört, vertreten lassen.

Die Bestellung als Vertreter bedarf der schriftlichen Vollmacht.

Kein Jagdgenosse darf mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.

Weiskirchen, den 23.04.2025
Der Jagdvorsteher
Stephan Barth