Verunreinigungen durch Hundekot führen immer wieder zu Beschwerden. Dabei geht es häufig auch um Privatgrundstücke, die durch Hundekot verunreinigt werden.
Bitte bedenken Sie, dass für die von der Hundehaltung ausgehenden Gefahren und Verunreinigungen letztlich der Hundehalter verantwortlich ist. Zu einer verantwortungsbewussten Hundehaltung gehört selbstverständlich auch, dass der Hund seine „Notdurft“ nur dort verrichten sollte, wo es andere nicht stört und wo es auch nicht gegen die zu schützenden Interessen der Grundstückseigentümer verstößt.
Seien Sie sich als Hundebesitzer bewusst, dass die Hunde ihre „Notdurft“ weder in privaten Gärten noch auf öffentlichen Straßen und Anlagen verrichten dürfen.
Kommt es dennoch vor, dass ihr Hund seine „Notdurft“ auf den genannten Flächen hinterlässt, so sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, die Hinterlassenschaft unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Oder möchten Sie ständig fremden Hundekot von Ihrem Privatgrundstück entfernen?
Durch ein verantwortungsbewusstes und rücksichtsloses Mitwirken können Sie in der Öffentlichkeit zu einem positiven Bild für die Hundehaltung beitragen.
Für ihr Verständnis und ihre Mitwirkung möchten wir uns bedanken.