Die Gemeinde Weiskirchen sucht einen stellvertretenden Wildschadenschätzer für die Beurteilung von Wildschäden auf landwirtschaftlichen Flächen.
Wildschadensschätzer werden dann hinzugezogen, wenn sich ein Geschädigter und ein Schadensersatzpflichtiger nicht über die Höhe des Schadens einigen können.
Die Schätzer übernehmen die Beurteilungen der Schadenshöhe aus Wild- und Jagdschäden und unterstützen zwischen den streitenden Parteien, dem geschädigten Flächenbewirtschafter sowie dem Ersatzpflichtigen, um eine gütliche Einigung herbeizuführen. Die Auslagen werden dem Wildschadensschätzer erstattet. Erfahrungen oder spezifische Qualifikationen sind nicht zwingend erforderlich, jedoch von Vorteil.
Interessierte Personen können sich unter 06876/709-221 (Herr Jakobs) oder im Rathaus melden.