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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 19/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtsblatt Informationen zur Briefwahl ab

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Europa- und Kommunalwahlen werden voraussichtlich seit dem 02. Mai 2024 versendet. Alle Wahlberechtigten, die am 26. April 2024 (Stichtag) mit Hauptwohnsitz in Weiskirchen gemeldet sind, werden automatisch im Wählerverzeichnis der Gemeinde Weiskirchen eingetragen und erhalten eine Wahlbenachrichtigungskarte.

Briefwahl

Sie können die Briefwahlunterlagen auf folgenden Wegen beantragen:

Schriftlich mit Formular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte (per Post an die Gemeinde zurückschicken oder persönlich bei der Gemeinde abgeben)

Per Mail an wahlamt@weiskirchen.de (bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift angeben)

Per Online-Formular über die Website der Gemeinde (dort ist ein Link zur Online-Briefwahlbeantragung hinterlegt)

Ab dem 02. Mai 2024 im Briefwahlbüro der Gemeinde Weiskirchen im Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer E01. Dort können die Briefwahlunterlagen auch persönlich angefordert werden. Zudem bestht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort abzugeben.

Öffnungszeiten des Briefwahlbüros:

Mo, Di, Mi  —  08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 15:30 Uhr

Do  —  08:30 - 12:00 Uhr und 13:30 - 18:00 Uhr

Fr  —  08:30 - 12:00 Uhr

Sofern die Briefwahlunterlagen an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden sollen, muss die Berechtigung durch die Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen werden. Eine Mustervollmacht ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte bereits vorgedruckt und muss vom Vollmachtgeber nur unterschrieben werden.

Für Rückfragen und Informationen zur Bundestagswahl steht Ihnen die Kollegen vom Wahlamt, Tel.Nr. 06876/709-119, gerne zur Verfügung!

Wolfgang Hübschen, Bürgermeister