Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Frostschutzmaßnahmen treffen
- Eigenbetrieb -
Frostschutzmaßnahmen treffen!
Jahreszeitbedingt ergeht an alle Hausbesitzer, Bauherren und sonstige Wasserabnehmer die Bitte, rechtzeitig Wasserleitungen und Wasserzähler vor Frosteinwirkung zu schützen.
Schwerwiegende und unangenehme Schäden an den Wasserversorgungseinrichtungen können durch einfache Vorsichtsmaßnahmen vermieden werden. Hier sind einige Tipps zusammengestellt, die alle Wasserabnehmer bei der kalten Jahreszeit unbedingt beachten sollten:
- Anlagen, die nicht betriebsbereit gehalten werden müssen, rechtzeitig entleeren.
- Die Isolierung aller Wasserführenden Leitungen überprüfen und eventuell nachbessern.
- Zapfstellen im Keller, Dachraum und im Freien, die im Winter nicht gebraucht werden, abstellen und die Leitungen entleeren.
- Ungeschützte Rohre und Armaturen in nicht beheizten Räumen umwickeln und gegen Frosteinwirkung schützen.
- Bei längerer Abwesenheit die Anlage, soweit sie nicht gänzlich abgestellt werden kann, von Bekannten täglich überprüfen lassen.
- Sollte trotz aller Vorsorge dennoch etwas einfrieren, Leitungen nicht mit der offenen Flamme auftauen. Gute Dienste leisten heiße Luft und Heißwassergetränkte Tücher. Am besten aber sollte der Rat des Fachmannes eingeholt werden.
Der Werkleiter
Wolfgang Hübschen