Nach § 115 Abs.2 KSVG hat die Gemeinde pro Haushaltsjahr einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.
| Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen: | |
| a) | den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens, |
| b) | die Erfüllung des öffentlichen Zweckes, |
| c) | in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens. |
Die Einsicht in die Beteiligungsberichte ist jeder Einwohnerin bzw. jedem Einwohner gestattet.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 von den Beteiligungsberichten der Jahre 2018 – 2023 Kenntnis genommen.
Die Beteiligungsberichte für die Jahre 2018 - 2023 liegen in der Zeit vom 12.01.2026 bis zum 26.01.2026 bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen, Rathaus Zimmer 1.07 zur Einsichtnahme aus.