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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Beteiligungsberichte über die wirtschaftliche Betätigung und privatrechtliche Beteiligung der Gemeinde Weiskirchen gemäß § 115 Abs. 2 KSVG für die Wirtschaftsjahre 2018 - 2023

Nach § 115 Abs.2 KSVG hat die Gemeinde pro Haushaltsjahr einen Bericht über ihre unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen.

Der Beteiligungsbericht soll für jedes Unternehmen mindestens darstellen:

a)

den Gegenstand des Unternehmens, die Beteiligungsverhältnisse, die Zusammensetzung der Organe, die Beteiligungen des Unternehmens,

b)

die Erfüllung des öffentlichen Zweckes,

c)

in Grundzügen den Geschäftsverlauf für das jeweils letzte Geschäftsjahr, die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Unternehmens.

Die Einsicht in die Beteiligungsberichte ist jeder Einwohnerin bzw. jedem Einwohner gestattet.

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 04.12.2025 von den Beteiligungsberichten der Jahre 2018 – 2023 Kenntnis genommen.

Die Beteiligungsberichte für die Jahre 2018 - 2023 liegen in der Zeit vom 12.01.2026 bis zum 26.01.2026 bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen, Rathaus Zimmer 1.07 zur Einsichtnahme aus.

Weiskirchen, den 19.12.2025
Der Bürgermeister:
Stephan Barth