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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 20/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Neue Regelungen seit Mai 2025 zur Lichtbildaufnahme für Personalausweise und Reisepässe:

Seit dem 1. Mai 2025 treten neue Regelungen für die Lichtbildaufnahme bei der Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen in Kraft.

Von Bürgerinnen und Bürgern mitgebrachte Papier-Passbilder können künftig bei der Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert werden. Biometrische Lichtbilder müssen dann digital vorliegen. Bürgerinnen und Bürger können wählen, ob sie ihr biometrisches Lichtbild bei einem zertifizierten Fotodienstleistenden oder vor Ort im Rathaus anfertigen lassen möchten. Für diesen Service fällt eine Gebühr von 6 Euro an. Das Foto dient nur zur Beantragung der Dokumente und kann nicht ausgedruckt werden.

Der Bürgermeister
Als Ortspolizeibehörde
Stephan Barth