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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung

Die Gemeindekasse Weiskirchen macht darauf aufmerksam, dass bis zum

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15.05.2024 die 3. Rate Wasser-/Abwassergebühren

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15.05.2024 die 2. Rate Steuern und Abgaben / Gewerbesteuer

fällig waren.

Anschlussnehmer, die mit der Entrichtung der oben genannten Gebühren und Abgaben im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Freitag, den 31. Mai 2024 an die Gemeindekasse (bzw. entsprechende Bankverbindung des Wasser- bzw. Abwasserwerkes) zu entrichten.

Nach dem 31. Mai 2024 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.

Die Abgabenpflichtigen werden gebeten dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter der Nr. (06876) 709-328 bzw. 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.

Gemeinde Weiskirchen
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