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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weierweiler

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weierweiler wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

  • in der Nacht vom 25.05. zum 26.05.2024,
  • in der Nacht vom 26.05. zum 27.05.2024,
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen