für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weierweiler
Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weierweiler wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
- in der Nacht vom 25.05. zum 26.05.2024,
- in der Nacht vom 26.05. zum 27.05.2024,
Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen