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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weierweiler;

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weierweiler wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

• in der Nacht vom 24.05. zum 25.05.2025,

• in der Nacht vom 25.05. zum 26.05.2025,

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde