für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Weierweiler;
Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Weierweiler wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
• in der Nacht vom 24.05. zum 25.05.2025,
• in der Nacht vom 25.05. zum 26.05.2025,