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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift über die Versammlung der Jagdgenossenschaft

Die Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen vom 09.05.2025 liegt in der Zeit von Donnerstag, 22.05. bis Freitag, 05.06.25 beim Jagdvorsteher in Weiskirchen während der Dienststunden im Rathaus, Zimmer 1.02, zur Einsichtnahme der Jagdgenossen aus.

Der Jagdvorsteher: Stephan Barth

Jagdgenossenschaft Weiskirchen

Verwendung der Jagdpachterträge des Jagdjahres 2024/2025

In der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen am 09.05.2025 wurde beschlossen, den Jagdpachtertrag für das Jagdjahr 2024/2025 anzusparen und dem Vermögen zuzuführen. Wiedersprüche zu diesem Beschluss sind bis einem Monat nach dieser Veröffentlichung durch Antragsstellung beim Jagdvorsteher einzureichen.

Jeder Jagdgenosse hat gem. § 10 Bundesjagdgesetz die Möglichkeit, die Auszahlung seines Anteiles zu verlangen. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Entscheidung während der Dienststunden im Rathaus in Weiskirchen, Kirchenweg 2, eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.

Bei der Antragstellung müssen Grundstücksveränderungen seit der letzten Auszahlung im Jagdjahr angegeben und nachgewiesen werden; andernfalls wird die zuletzt festgestellte Fläche angenommen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass später eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden können. Gemäß § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen werden Beträge unter 15,00 € nicht ausgezahlt.

Weiskirchen, den 09.05.2025
Der Jagdvorsteher
Stephan Barth