Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 21/2026
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates

Sitzungstermin:

Donnerstag, 26.02.2026

Sitzungsbeginn:

18:00 Uhr

Sitzungsende:

20:00 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums Weiskirchen

Anwesende

Vorsitz 

Stephan Barth - Bürgermeister 

Mitglieder 

Said Abedini - SPD 

Thomas Bauer - CDU 

Astrid Bidon - AFD 

Detlef Bidon - AFD 

Hubert Böhm - SPD 

Stefan Conrad - SPD 

Katja Engelhardt - CDU 

Marius Engelhardt - CDU 

Engelbert Gehentges - SPD 

Manfred Göbel - FWG 

Alessa Hemmerling - CDU 

Eugen Hilgert - SPD 

Stefan Jennewein - CDU 

Karsten Kiefer - SPD 

Helma Kuhn-Theis - CDU 

Uwe Lenz - CDU 

Janik Meier - SPD 

Sandra Puhl - AFD 

Uwe Puhl - AFD 

Michael Rau - CDU 

Stefan Schuh - CDU 

Gunnar Schulz - FWG 

Heinrich Selzer - GAL 

Björn Stock - SPD 

Peter Theobald - SPD 

Franko Willems - CDU 

Thorsten Willems - CDU 

Verwaltung 

Klaus Barth - Beamter 

Christian Diedrich - Tarifbeschäftigter 

Philipp Jakobs - Tarifbeschäftigter 

Marc Koepfler - Tarifbeschäftigter 

Gerrit Oestreich - Tarifbeschäftigter 

Annika Oehling - Tarifbeschäftige 

Anne Trierweiler - Beamtin 

Birgit Zimmer - Tarifbeschäftigte 

Entschuldigte Mitglieder 

Alessa Hemmerling - CDU

Björn Stock - SPD

Peter Theobald - SPD

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung;

2.

Einwohnerfragestunde;

3.

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen;

4.

Landesentwicklungsplan Saarland 2030, 2. Entwurf vom 23.09.2025;

5.

Einführung einer neuen PKK (Papier-, Pappe- und Kartonagencontainer) - Strategie durch den Entsorgungsverband Saar;

6.

Maibaumtradition auf gemeindlichen Flächen;

7.

Vertrag über die Beförderung der Grundschüler der Gemeinde Weiskirchen rück-wirkend zum 01.01.2025

8.

Schiedswesen der Gemeinde Weiskirchen

8.1.

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Weiskirchen

8.2.

Einführung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Gemeinde Weiskirchen

9.

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen:

9.1.

Grundsatzbeschluss über die Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen;

9.2.

Errichtung von Fahrbahneinengungen auf der Zuwegung Richtung Kliniken

10.

Mitgliedschaft der Gemeinde Weiskirchen bei der LEG Kommunal GmbH (LEGK)

11.

Wirtschaftsplan des Zweckverbandes eGo-Saar für das Jahr 2026

12.

Angelegenheiten des EVS;

13.

Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Nichtöffentlicher Teil:

14.

Auftragsangelegenheiten;

15.

Personalangelegenheiten;

16.

Grundstücksangelegenheiten;

Protokoll:

Öffentlicher Teil:

zu 1

Eröffnung der Sitzung;

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt deren ordnungsgemäßes Zustandekommen fest. Die Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Auf Befragen ergeben sich keine Widersprüche. Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen ist beschlussfähig.

Der Bürgermeister begrüßt ebenfalls die anwesenden Gäste, welche dem öffentlichen Teil beiwohnen.

zu 2

Einwohnerfragestunde;

Zu diesem Punkt schildert eine Anwohnerin aus Thailen eine problematische Verkehrssituation in der Gemeindestraße „Im Werggarten“.

Die Einfahrt in die Gemeindestraße „Im Werggarten“ aus Richtung Hauptstraße kommend ist derzeit durch Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ verboten.

Dennoch missachtet ein Großteil der Verkehrsteilnehmer dieses Verbot. Dies läge vor allem daran, dass der Einbahnstraßenabschnitt nur sehr kurz ist.

Aufgrund der geringen Straßenbreite kommt es immer wieder zu Stau und Problemen im Begegnungsverkehr. Sie fordert verstärkt Kontrollen. Die Vollzugspolizei wurde seitens der Anwohner mehrfach auf die Situation mit der Bitte verstärkte Kontrollen durchzuführen, hingewiesen.

Als Lösung fordert die Anwohnerin, die Einbahnstraßenregelung von der Gemeindestraße „Im Werggarten“ über die Straße „Am Stehl“ bis zum Kreuzungsbereich „Panoramaweg“ deutlich zu verlängern und somit mehr Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern zur Einhaltung der Regelung zu erreichen.

Bürgermeister Barth verweist in diesem Zusammenhang zunächst darauf hin, dass die Möglichkeit zur Überwachung und Ahndung des fließenden Verkehrs (= Missachtung von Verkehrszeichen), ausschließlich der Vollzugspolizei zustehen.

Die derzeitige Einbahnregelung sei auch nur zeitlich begrenzt wegen der Baufälligkeit des angrenzenden Gebäudes „Hauptstraße 91“ und der damit einhergehenden Teilsperrung der Fahrbahn angeordnet.

In diesem Zusammenhang informiert er, dass das Gebäude „Hauptstraße 91“ mittlerweile zum Verkauf steht und die Gemeinde Weiskirchen in Betracht zieht, einen Teil des Grundstückes zur Verbreiterung und Neugestaltung der Verkehrsfläche zu erwerben, sofern der Neueigentümer einen Abriss des Gebäudes beabsichtigt.

Den Antrag, eine dauerhafte Einbahnstraßenregelung in den Gemeindestraße „Am Stehl“ und „Im Werggarten“ einzurichten, werde er nur mit Einverständnis des Ortsrates und der betroffenen Anwohner anordnen und daher dem Ortsrat zur Beratung vorlegen.

zu 3

Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen;

Sachverhalt:

Der bereits der Einladung zur Sitzung des vorberatenden Bauausschusses beigefügte Entwurf des Endberichtes der Kommunalen Wärmeplanung beschreibt nach den Ergebnissen der Bestands- und Potentialanalyse das Zielszenario bis 2045 und die dafür mögliche Wärmewendestrategie.

Vier Fokusbereiche haben sich dabei aus den bisherigen Untersuchungen ergeben:

  1. Die Machbarkeitsstudie Wärmenetzeignungsgebiet - Ortsteil Weiskirchen.
  2. Die Biogasversorgung Ortsteil Weiskirchen.
  3. Eine Sanierungsoffensive.
  4. Die dezentrale Versorgung.

Die bzgl. des v.g. Endberichtes vorzunehmende Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte zwischenzeitlich bis zum 23.01.2026.

Die damit einhergehende öffentliche Auslegung war bis zum 10.02.2026 befristet.

Die Verabschiedung des „Kommunalen Wärmeplans“ soll nun im Rahmen der heutigen Gemeinderatssitzung erfolgen, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend.

Dabei verweist er auf das Ergebnis der vorberatenden Bauausschusssitzung in dieser Angelegenheit, wonach selbiger Ausschuss, dem Verwaltungsvorschlag folgend, den Beschluss gefasst hat, den vorliegenden Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen anzunehmen und dem Gemeinderat eine gleichlautende Beschlussfassung zu empfehlen.

Weiterhin führt der Bürgermeister aus, dass man als Gemeinde auf der Grundlage desselben Endberichtes nunmehr dazu aufgefordert sei, über die Erstellung einer sog. „Machbarkeitsstudie“ hinsichtlich des Wärmenetzeignungsgebietes im Ortsteil Weiskirchen, hier die Umsetzung einer Quartierslösung, nachzudenken.

Jedenfalls werde man hinsichtlich einer solchen Quartierslösung die notwendigen Kontakte suchen und Gespräche führen, um die erforderlichen Grundlagen für eine Beratung in den gemeindlichen Beschlussgremien zu erhalten, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt abschließend.

Es ergibt sich um Anschluss kein weiterer Beratungsbedarf.

Beschluss:

Dem Vorschlag von Verwaltung sowie vorberatendem Ausschuss folgend, fasst der Gemeinderat in Anwendung der §§ 13 Abs. 5 bzw. 23 Abs. 3 des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) den Beschluss, den vorliegenden Endbericht der Kommunalen Wärmeplanung für die Gemeinde Weiskirchen anzunehmen und denselben im Internet zu veröffentlichen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

20

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

4

zu 4

Landesentwicklungsplan Saarland 2030, 2. Entwurf vom 23.09.2025;

Sachverhalt:

Die Landesregierung des Saarlandes hat am 23.09.2025 den 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) Saarland 2030, einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes, zur Kenntnis genommen und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen.

Ziel der Neuaufstellung des LEP ist dessen Aktualisierung als strategisches Lenkungs- und Koordinierungsinstrument hinsichtlich der aktuellen Herausforderungen des demografischen Wandels, des Klimawandels, der Energiewende, der Sicherung der Daseinsvorsorge sowie der Finanzknappheit des Landes und der Kommunen in Bezug auf ihre räumlichen Auswirkungen und Anforderungen an die Raumstruktur des Saarlandes.

Weiteres, übergeordnetes Ziel der Neuaufstellung ist die erstmalige Zusammenführung der beiden Teilpläne „Umwelt“ und „Siedlung“.

Der Landesentwicklungsplan umfasst die fachlichen Bereiche Siedlungsstruktur (Wohnen, Gewerbe, Industrie und Dienstleistungen, Forschung und Entwicklung, großflächiger Einzelhandel), Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge, Naturschutz, Biotopverbund, Rohstoffsicherung, Hochwasserschutz, Grundwasserschutz, Landwirtschaft, Waldwirtschaft), Infrastruktur (Straßen, Schienen, Wasserstraßen, kombinierter Verkehr, Luftverkehr, Binnenschifffahrt, Energie) und kulturelles und naturräumliches Erbe sowie touristische Entwicklung.

Neben anderen öffentlichen Stellen war auch die Gemeinde Weiskirchen nun dazu aufgerufen, zu diesem 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) Saarland 2030, einschließlich der Planbegründung, der textlichen und zeichnerischen Festlegungen und des Umweltberichtes, Stellung zu nehmen.

Dies bis zum 17.02.2026.

Vor dem Hintergrund dieser v.g. Fristsetzung konnte die Verwaltung zwischenzeitlich bereits eine vom Bauausschuss in der Sitzung am 29.01.2026 beschlossene Stellungnahme an die Landesplanungsbehörde übermitteln, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend.

Dieselbe Stellungnahme war der Einladung zur Sitzung des Bauausschusses beigefügt.

Dabei musste der Bauausschuss in besagter Sitzung bereits eine finale Entscheidung treffen, ansonsten die landesseitig vorgegebene Frist zur Abgabe einer Stellungnahme nicht hätte eingehalten werden können.

Die zum Zeitpunkt besagter Ausschusssitzung noch nicht beschlossenen, ggfls. ergänzenden Stellungnahmen der beiden Ortsräte von Thailen sowie Konfeld sollten dabei jedoch noch Berücksichtigung finden, was dann fristgemäß so auch geschehen ist.

Bürgermeister Stephan Barth geht in der heutigen Sitzung nochmals auf einzelne Punkte dieser verwaltungsseitig verfassten Stellungnahme ein und bittet auch den Gemeinderat noch der Form halber um eine zustimmende Beschlussfassung zu dieser bereits verschickten, um die Eingaben der Ortsräte von Konfeld und Thailen ergänzten Stellungnahme.

Es ergibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt kein weiterer Beratungsbedarf.

Beschluss:

Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die verwaltungsseitig verfasste und fristgemäß bereits eingereichte Stellungnahme zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes Saarland 2030, hier den 2. Entwurf vom 23.09.2025, anzunehmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

23

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

1

zu 5

Einführung einer neuen PKK (Papier-, Pappe- und Kartonagencontainer) - Strategie durch den Entsorgungsverband Saar;

Sachverhalt:

Der Entsorgungsverband Saar hat am 28.10.2025 einen Beschluss über den Inhalt der verbandsseitig zur Umsetzung beabsichtigten neuen PPK-Strategie gefasst.

Das Ziel dieses neuen Konzepts ist die Entwicklung von verbesserten und kompakteren Container-Standplätzen. Durch entsprechend optimierte Standplätze und tendenziell häufigere Leerungen soll eine Reduktion der illegalen Müllablagerungen und somit eine Verbesserung des Bürgerservices erfolgen.

Für die Gemeinde Weiskirchen bedeutet die Umsetzung dieser Strategie, auf alle 5 Ortsteile bezogen, im Ergebnis eine Reduzierung der Container-Stellplätze von derzeit 12 auf insgesamt dann nur noch 6.

Standplätze mit nur einem Depotcontainer sollen zur Reduzierung der sonst überproportional hohen An-, Abfahrt- und Logistikkosten abgeschafft bzw. ggfls. um eine entsprechende Anzahl an Depotcontainer erweitert werden. Im Zuge dessen werden beschädigte Container ausgetauscht.

Die zukünftigen, gemeindegebietsbezogenen Standplätze sollen hinsichtlich der konkreten Örtlichkeit derselben seitens des EVS mit den betroffenen Kommunen abgestimmt werden.

Hierbei ist eine Standplatzdichte je Ortsteil auf einen Standplatz pro volle 1.200 Einwohner vorgegeben.

Die Daten zu den neuen Standplätzen, hier insbesondere eine Aussage zu den jeweiligen Örtlichkeiten, sollen gemeindlicherseits dem EVS bis spätestens zum 27. Februar 2026 übermittelt werden.

Die Umsetzung dieses Projektes ist seitens des Verbandes für den Jahreswechsel 2026/2027 eingeplant.

Auf alle Ortsteile in der Gemeinde bezogen, stellt sich nach dieser EVS-Strategie der Vergleich der vorhandenen Standplätze zu dem Soll-Bestand aus den Rahmenvorgaben wie folgt dar:

Ortsteile

vorhandene Standplätze

Konfeld

1 (Dorfplatz Konfeld)

Rappweiler/Zwalbach

1 (Bereich Kirmesplatz)

Thailen

2 (Bereich Sportplatz sowie

Bereich Schwarzrinder Seen)

Weierweiler

2 (Bereich Feuerwehr sowie

Bereich Campingplatz

Weiskirchen

6 = Standort Eichenlaubschule

= Standort Campingplatz

= Standort Gewerbegebiet

= Standort Hochwaldhalle

= Standort Industriegebiet

= Standort Jugendherberge

Inwieweit der EVS im Bereich der Wochenendhaus- und Campingplatzgebiete, in Abweichung von der von dort verfolgten Strategie, auf die bereits ausgesprochene Forderung der hiesigen Verwaltung hin dennoch entsprechende Standplätze auszuweisen bereit ist, bedarf von dort noch einer internen Klärung, so jedenfalls die zuständigen Verbandsvertreterinnen/Verbandsvertreter auf Nachfrage der hiesigen Verwaltung.

Möglicherweise, so der Bürgermeister bereits im Rahmen der vorberatenden Ausschusssitzung, können an anderer Stelle im Saarland durch die neue PPK - Strategie freiwerdende Containerkapazitäten im Bereich der in der Gemeinde Weiskirchen befindlichen Campingplatz- sowie Wochenendhausgebiete genutzt werden.

Jedenfalls ist die Gemeinde Weiskirchen nunmehr dazu aufgefordert, dem EVS gegenüber die Daten zu ggfls. neuen Standplätzen, hier insbesondere Aussagen zu den jeweiligen Örtlichkeiten, bis spätestens zum 27.02.2026 zu übermitteln.

Seitens der Verwaltung konnten die Ortsräte über die Angelegenheit bereits informiert werden.

Dies mit der Bitte, bereits bis zur vorberatenden Ausschusssitzung eine Stellungnahme in der Angelegenheit abzugeben.

Im Ergebnis der Beratungen, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend, hat der vorberatende Ausschuss die Beschlussfassung betreffend die eingeforderte Stellungnahme an den EVS in die heutige Gemeinderatssitzung vertagt.

Dies, weil noch nicht alle Stellungnahmen der Ortsräte zu besagter Ausschusssitzung vorlagen.

In der heutigen Sitzung verweist der Bürgermeister nun auf die vollständig vorliegenden Stellungnahmen der Ortsräte in der Angelegenheit.

Demgemäß haben die Ortsräte diesbezgl. die folgenden Beschlüsse fassen können:

Ortsräte

Beschlüsse

Konfeld

Der Ortsrat spricht sich für die Beibehaltung des derzeitigen Standortes aus.

Rappweiler/

Zwalbach

Der Ortsrat möchte die Papier- und Glastonnen an gleicher Stelle beibehalten.

Thailen

Der Ortsrat spricht sich dafür aus, dass 2 Containerstandplätze erhalten bleiben. Dies zum einen am Sportplatz Thailen und desweiteren im Bereich des Wochenendhausgebietes „Schwarzrinder Seen“.

Weierweiler

Der Ortsrat spricht sich dafür aus, dass 2 Containerstandplätze erhalten bleiben. Dies zu einem am Feuerwehrgerätehaus und desweiteren im Bereich des Campingplatzes „Weierweiler Mühle“.

Weiskirchen

Der Ortsrat spricht sich für die Beibehaltung von 2 voll ausgebauten Containerstandorten im Gewerbegebiet sowie der Hochwaldhalle aus.

Bürgermeister Stephan Barth macht dem Gemeinderat den Vorschlag, in Sachen „neue PPK - Strategie des EVS“ eine Stellungnahme unter Berücksichtigung der vorliegenden Ortsratsbeschlüsse an den EVS zu formulieren. Dabei wird diese Stellungnahme in Ergänzung des Ortsratsbeschlusses von Weiskirchen auch die Beibehaltung eines Standplatzes im Bereich des Campingplatzes im Ortsteil Weiskirchen beinhalten.

Im Anschluss stellt der Bürgermeister diesen Tagesordnungspunkt zur Beratung.

Es ergibt sich zu dem Thema „PPK - Strategie des EVS“ in der heutigen Sitzung kein weitere Beratungsbedarf.

Beschluss:

Die Verwaltung wird damit beauftragt, in Sachen „neue PPK - Strategie des EVS“ eine Stellungnahme unter Berücksichtigung der Ortsratsbeschlüsse an den EVS zu formulieren. Dies unter Berücksichtigung auch der Beibehaltung des Standplatzes im Bereich des Campingplatzes im Ortsteil Weiskirchen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

zu 6

Maibaumtradition auf gemeindlichen Flächen;

Sachverhalt:

Die auf den gemeindeeigenen Flächen aufgestellten Maibaumhalterungen sind allesamt deutlich in die Jahre gekommen und schätzungsweise weit über 30 Jahre alt.

Entsprechende Bauunterlagen (statische Nachweise, Gründungen) existieren keine, da diese auf Privatinitiative aufgestellt wurden. Eine nachträgliche Statikprüfung ist aufgrund fehlender Informationen über die Gründungsverhältnisse und die Fundamentkonstruktion nicht möglich.

Für eine TÜV-gerechte Halterung müsste allein für das Material zwischen 7.260 € (bis 18 m Höhe) und 11.168 € (bis 26 m Höhe) pro Anlage kalkuliert werden.

Zudem muss aus Verkehrssicherungsgründen eigentlich jeder Baum vor dem Aufstellen durch einen Sachverständigen auf die Standfestigkeit hin geprüft werden.

Besonders vor Augen geführt werden sollte, dass die Halterungen in Konfeld auf dem Dorfplatz nur wenige Meter von einem Kinderspielplatz, in Thailen unmittelbar neben der Sportanlage und des Vereinsheimes platziert sind.

Aufgrund dieser Unwägbarkeiten weist die Verwaltung die Vereine und Vereinsgemeinschaften daher ausdrücklich darauf hin, dass die Haftung für Unfälle beim Aufstellen und Transport grundsätzlich beim Aufsteller bzw. Veranstalter liegt. Auch ergeht der Appell, die Höhe der aufzustellenden Maibäume auf ein Mindestmaß zu reduzieren.

Die Verwaltung wird die Aufsteller/Veranstalter bei der Feststellung verkehrsgefährdender Maibäume nach dem Maifeiertag unverzüglich zum Entfernen derselben auffordern, da die Gemeinde als Grundstückseigentümer in der Folge verkehrssicherungspflichtig nach § 833 BGB ist (Wird durch den Einsturz eines Gebäudes oder eines anderen mit einem Grundstück verbundenen Werkes oder durch die Ablösung von Teilen des Gebäudes oder des Werkes ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Besitzer des Grundstücks, sofern der Einsturz oder die Ablösung die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung ist, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Besitzer zum Zwecke der Abwendung der Gefahr die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet hat.

Da der Verwaltung auch der Erhalt der Tradition bewusst und wichtig ist und kein Verbot ausgesprochen werden soll, sollte für die Zukunft gemeinsam mit den Vereinen eine tragfähige Lösung erarbeitet werden. Die Bereitstellung von Mitteln für die Umrüstung der Halterungen sollte im Rahmen der Haushaltsplanung 2026 erfolgen. Es wird seitens der Verwaltung geprüft, ob Förderungsmöglichkeiten bestehen.

Dieser, mit der Einladung zur heutigen Sitzung verwaltungsseitig geschilderte Sachverhalt dient in erster Linie der Information der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt bereits anlässlich der Sitzung des vorberatenden Bauausschusses.

Dabei verweist er nochmals auf die haftungsrechtlich zu beachtenden Aspekte in der Angelegenheit, auf die er im Vorfeld des Maifeiertages nochmals in den dafür vorgesehenen Publikations-Plattformen hinweisen werde.

Dieser Tagesordnungspunkt dient der Information der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

zu 7

Vertrag über die Beförderung der Grundschüler der Gemeinde Weiskirchen rückwirkend zum 01.01.2025

Sachverhalt:

Bis zum 31.12.2024 war die ARGE Nahverkehrsgesellschaft Merzig-Wadern mit der Erbringung von Nahverkehrsleistungen für die Bevölkerung im Landkreis Merzig-Wadern beauftragt.

Aufgabenträger für den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Merzig-Wadern ist gemäß § 5 Absatz 2 des Gesetzes über den Öffentlichen Personennahverkehr im Saarland (ÖPNVG) der Landkreis selbst. Er bedient sich für das operative Geschäft der Gesellschaft für Infrastruktur und Beschäftigung des Landkreises Merzig-Wadern mbH (GIB).

Seit dem 01.01.2025 wird nunmehr der Großteil der Buslinien im Landkreis Merzig-Wadern von der neu gegründeten kreiseigenen Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern bedient. Hierzu gehören auch die Grundschulfahrten.

Für die Beförderung der Grundschüler der Gemeinde Weiskirchen ist somit mit der Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern (VMW) ein neuer Vertrag abzuschließen.

Herr Joris von der VMW hat in den vergangenen Monaten einen entsprechenden Vertragsentwurf erarbeitet, der der Einladung zur Hauptausschusssitzung als Anlage beigefügt war.

Beschluss:

Entsprechend der Empfehlung des Hauptausschusses vom 05.02.2026 beschließt der Gemeinderat einstimmig den nachfolgenden Vertrag mit der Verkehrsgesellschaft Merzig-Wadern (VMW) über die Beförderung der Grundschüler der Gemeinde Weiskirchen rückwirkend zum 01.01.2025 abzuschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 8

Schiedswesen der Gemeinde Weiskirchen

zu 8.1

Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsbezirk Weiskirchen

Sachverhalt:

Die fünfjährige Amtszeit des am 10.12.2020 vom Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen gewählten und am 13.01.2021 vom Amtsgericht in Merzig bestellten Schiedsmannes Heinz Zimmer endete am 12.01.2026.

Daher ist eine Neuwahl erforderlich.

Gemäß § 3 Abs. 2 der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) wurde das Amt des Schiedsmannes und des stellv. Schiedsmannes im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen öffentlich ausgeschrieben.

Es sind hierzu keine Bewerbungen bei der Gemeinde Weiskirchen eingegangen.

Herr Heinz Zimmer, der das Amt des Schiedsmannes bereits seit 2019 ausübt und vorher bereits seit 2010 als stellv. Schiedsmann tätig war, ist bereit sich erneut für die Wahl des Schiedsmannes zur Verfügung zu stellen.

Die Wahl erfolgt durch den Gemeinderat nach Anhörung der Ortsräte.

Entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen wurde über die Wahl des Schiedsmannes geheim abgestimmt.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, Herrn Heinz Zimmer zum Schiedsmann für den Schiedsbezirk Weiskirchen zu wählen.

Abstimmungsergebnis:

Die geheime Abstimmung ergab 24 abgegebene Stimmen. Bei einer Enthaltung und 23 gültigen Ja-Stimmen wurde Herr Zimmer für weitere 5 Jahre zum Schiedsmann für den Schiedsbezirk Weiskirchen gewählt.

zu 8.2

Einführung einer Aufwandsentschädigung für die Schiedsperson der Gemeinde Weiskirchen

Sachverhalt:

Bei der Mitgliederversammlung der Schiedsleute, Bezirksvereinigung Merzig-Wadern, am 13.04.2024 wurde der Vorstand von den Teilnehmern der Versammlung beauftragt, sich für eine einheitliche Regelung der Aufwandsentschädigung für die Schiedspersonen auf Kreisebene zu bemühen.

Bei der Bürgermeisterdienstbesprechung am 10.07.2024 kam man überein, dass sich eine kreiseinheitliche Aufwandspauschale für Schiedspersonen aufgrund von unterschiedlichen Größen der Schiedsbezirke sowie der unterschiedlichen finanziellen Voraussetzungen bei den einzelnen Kommunen schwierig gestaltet.

Laut Anfrage bei den einzelnen Kommunen stellt sich die Situation im Landkreis derzeit entsprechend einer der Einladung zur Gemeinderatssitzung beigefügten Übersicht dar.

Mit der Einführung einer Aufwandsentschädigung für Schiedspersonen wird deren Engagement anerkannt und ein Anreiz geschaffen, das Ehrenamt langfristig auszuüben.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung zuzustimmen und der Schiedsperson eine jährliche Aufwandsentschädigung von 150,- € zu gewähren.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

zu 9

Verkehrsberuhigungsmaßnahmen:

zu 9.1

Grundsatzbeschluss über die Errichtung stationärer Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen;

Sachverhalt:

Beim Bürgermeister gingen in den vergangenen Monaten mehrfach Forderung nach sogenannten stationären Blitzern zur Eindämmung der Geschwindigkeitsüberschreitungen ein.

Im Bereich der Verkehrsüberwachung besteht derzeit eine interkommunale Zusammenarbeit mit der Gemeinde Losheim am See. Gemäß dieser Vereinbarung werden mobile Geschwindigkeitsüberwachungen mittels eines Enforcement Trailers („Panzer-Blitzer“) durchgeführt.

Die Erfahrung zeigt, dass diese Art der Kontrollen an den Konfliktpunkten nur temporär eine Verkehrsberuhigung schaffen.

Besonders an den Ortseingängen auf Landesstraßen sind stark erhöhte Geschwindigkeits-überschreitungen (Thailen aus Richtung Nunkirchen, Weiskirchen aus Richtung Rappweiler und Zerf) festzustellen. Hier wären bauliche Maßnahmen oder eine permanente Geschwindigkeitsüberwachung geeignete Instrumente zur Verkehrsberuhigung.

Die Zuständigkeit für bauliche Maßnahmen obliegt auf Landesstraßen jedoch dem Landesbetrieb für Straßenbau. Entsprechende baulichen Beruhigungsmaßnahmen (Fahrbahnteiler, Verschwenkungen) sind sehr kostenintensiv und oftmals wegen der einzuhaltenden Fahrbahnbreiten auf Landesstraßen nicht umsetzbar. Entsprechende Anträge an den LfS wurden in der Vergangenheit stets abgelehnt.

Zur Reduzierung der Einfahrtsgeschwindigkeit in den Ort würden sich stationäre Blitzeranlagen zur Verkehrsberuhigung eignen.

Die meisten stationären Blitzeranlagen im Saarland werden von einem externen Dienstleister angemietet. Die Anlagen finanzieren sich über eine Fallkostenpauschale.

Einmalige Investitionskosten entstehen für die Gemeinde aber für die notwendigen Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Stromzuleitung sowie der Installation des Zähleranschlusses. Hierbei ist mit Kosten i. H. v. ca. 10.000 € pro Standort auszugehen.

Der notwendige Personalaufwand für eine Anlage variiert je nach Gemeinde und ist nur schwer schätzbar. Hier muss auch berücksichtigt werden, dass aufgrund der Fristen immer eine Krankheits- und Urlaubsfällen eine Vertretung gewährleistet sein muss.

Sollte sich der Gemeinderat grundsätzlich für die Errichtung von stationären Blitzern aussprechen, werde die Verwaltung in einem nächsten Schritt mögliche potentielle Standorte analysieren und in Absprache mit den Ortsräten vorlegen.

Zu Beginn der Diskussion weist der Bürgermeister darauf hin, dass die Verwaltung derartige Anlagen aufgrund der sich daraus ergebenen Konfliktpunkte nicht befürwortet, die Grundsatzentscheidung diesbezüglich solle aber durch den Gemeinderat als Souverän getroffen werden.

Das Ratsmitglied Kiefer verweist auf die bei der Messung festgestellten Geschwindig-keitsspitzen von bis zu 123 km/h am Ortseingang Weiskirchen aus Richtung Rappweiler-Zwalbach und sieht die Errichtung von stationären Anlagen deshalb aus Sicherheitsgründen als absolut notwendig an.

Ratsmitglied Schulz hält mobile Überwachungsanlage als zielführendere Maßnahme, da sich bei festen stationären Anlagen meist nach einer Zeit ein Gewöhnungseffekt der Verkehrsteilnehmer einstellt. Der Erziehungseffekt ist bei mobilen Anlagen deutlich effektiver.

Auch zeigen sich im Umfeld solcher Anlagen zusätzliche Lärmbelästigungen infolge von Abbrems- und Beschleunigungsvorgängen.

Ratsmitglied Willems sieht die hohen notwendigen Investitions- und Personalkosten als kritisch an.

Er schlägt die Ausweitung der Kooperation mit der Gemeinde Losheim für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung vor. Als alternative zu baulichen Maßnahmen sollte die Verwaltung optische Maßnahmen, wie z. B. „optische Bremsen“ (analog beim Ortseingang Weiskirchen aus Richtung Zerf kommend) oder optischen Einengungen beim LfS beantragen.

Abschließend stellt Bürgermeister Barth nochmals klar, dass die Verwaltung aufgrund des hohen Investitions- und zusätzlich notwendigen Personalbedarfs von stationären Blitzern abrät und zunächst ein stufenweises Vorgehen vorzieht. Die Verwaltung werde zudem zeitnah Gespräche mit dem Landesbetrieb für Straßenbau als Straßeneigentümer sowie der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beim Landkreis Merzig-Wadern über mögliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen führen.

Auch werde die Ausweitung der Interkommunalen Zusammenarbeit zur mobilen Überwachung geprüft. Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag abstimmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat fällt einen Grundsatzbeschluss, ob in der Gemeinde Weiskirchen als Instrument zur Geschwindigkeitsüberwachung 2 stationäre Blitzeranlagen errichtet werden sollen aus und beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung möglicher Standorte sowie zur Einholung von Kostenangeboten.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

16

Enthaltungen

3

zu 9.2

Errichtung von Fahrbahneinengungen auf der Zuwegung Richtung Kliniken

Sachverhalt:

Beim Bürgermeister gingen in letzter Zeit eine Vielzahl von Beschwerden von Anliegern der Gemeindestraßen "In der Lach", "Lauterstein", "Im Hänfert", "Auf der Flachsbach" ein, dass die zulässige Geschwindigkeit von 30 km/h von den Verkehrsteilnehmern regelmäßig missachtet wird. Als mögliche Verkehrsberuhigende Maßnahmen fordern Anlieger u. a. bauliche Maßnahmen wie z. B. Fahrbahneinengungen.

Eine im Zeitraum vom 21.01. bis 28.01.26 Im Hänfert stattgefundene Messung ergab eine V85-Geschwindigkeit von 44 km/h, Auf der Flachsbach ergab eine V85 von 41 km/h. Zudem sind diese Straßen als Zuwegung zu den Hochwaldkliniken besonders stark frequentiert werden (ca. 1500 Fahrzeuge pro Tag)

Die so genannte v85-Geschwindigkeit ist eine der wichtigsten Bewertungsgrößen zur Dokumentation des Fahrverhaltens, da diese das überwiegend vorherrschende Geschwindigkeitsniveau darstellt. Es handelt sich dabei um die Geschwindigkeit, die von 85% der erfassten Fahrzeuge nicht überschritten wird. Liegt dieser Wert zu hoch, kann es notwendig sein, verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen.

Die vorgenannten gemessenen Werte sind als deutlich überhöht einzustufen.

Die Überschreitungen lassen sich dadurch erklären, dass die Straßen als Zubringer zu den 2 Hochwaldkliniken hauptsächlich von Pendlern frequentiert werden und der lange, geradlinige Streckenverlauf mit wenigen Einmündungen eher den Eindruck einer Vorfahrts- anstatt einer Anwohnerstraße verleiht. Dadurch lässt sich beim durchschnittlichen Verkehrsteilnehmer keine Akzeptanz zur Einhaltung der Tempo 30 km/h erreichen.

Bisher durchgeführte Maßnahmen wie zusätzliche Markierungen, Geschwindigkeitsanzeigetafeln oder regelmäßige mobile Geschwindigkeitsmesskontrollen haben bislang kaum merkbare Verbesserungen erreicht. Eine feste Blitzeranlage wäre aufgrund der Streckenlänge für eine flächendeckende Verkehrsberuhigung ebenfalls nicht effizient.

Aus Sicht der Verwaltung kann eine dauerhafte Verkehrsberuhigung daher durch flächen-deckende, flankierende bauliche Maßnahmen erreicht werden.

Bei etwaigen baulichen Maßnahmen sind jedoch die Vor- und Nachteile jedoch sorgfältig abzuwägen. Neben den hohen Investitionskosten können bauliche Maßnahmen auch zu erhöhter Lärmbelästigung (z. B. durch Brems- und Anfahrvorgang) und damit zu Nachteilen für die unmittelbaren Anlieger führen.

Eine Möglichkeit ist die Installation von mehreren mobilen Insel-Modulen zur Fahrbahn-einengungen (analog in Mitlosheim, im Flürchen). Die Formteile sind so konzipiert, dass man damit die nötige Fahrbahneinengung ohne großen Aufwand innerhalb kürzester Zeit errichten und auch wieder demontieren kann.

Die Kosten pro Einengungsinsel (einseitig) belaufen sich jedoch auf ca. 2.000 €. Bei beidseitigen Einengungen auf 5 Standorten beliefen sich die Investitionskosten auf ca. 20.000 €.

Sollte sich der Rat für bauliche Maßnahmen entscheiden, werde die Verwaltung mögliche Standorte in Abstimmung mit dem Ortsrat festlegen.

Eingangs der Diskussion schildert Bürgermeister Barth nochmals auf die Auswertung der Geschwindigkeitsmessung, die deutliche Geschwindigkeitsüberschreitungen und eine besonders hohe Verkehrsbelastung in den vorgenannten Straßen gezeigt hat.

Er schlägt ein stufenweises Vorgehen als Kompromiss vor. Dabei sollen zunächst höher frequentiere Geschwindigkeitsüberwachung in dem vorgenannten Streckenabschnitt stattfinden, großflächige und auffällige Markierungsmaßnahmen auf der Fahrbahn durchgeführt und zusätzliche Hinweisschilder mit der Aufschrift „Kurbetrieb“ und „Radar“ angebracht werden. Auch die Testweise Installation einer Einengung sei in Erwägung zu ziehen.

Das Ratsmitglied Hilgert gibt zu bedenken, dass der Straßenverlauf „Im Hänfert“ bereits jetzt schon natürlich soweit eingeengt ist, dass Verkehrsteilnehmer im Begegnungsverkehr mit Bussen auf die Gehwege ausweichen müssen. Zusätzliche bauliche Einengungen könnten zu chaotischen Verkehrssituationen führen. Die Straße sei generell für die hohe Belastung, der durch den Klinikbetrieb entsteht, einfach nicht ausgelegt.

Ratsmitglied Schuh berichtet über die kürzlich zu dieser Thematik stattgefundene Beratung im Ortsrat Weiskirchen. Der Ortsrat hat dabei ein Maßnahmepaket zur Verkehrsberuhigung vorgeschlagen.

Dieses beinhaltet folgende Maßnahmen:

  • Der Ortsrat habe 5 Warnfiguren (sogenannte „Street-Buddies“) aus seinem Budget angeschafft und wird diese entlang der Strecke platzieren

  • Die Verwaltung möge zusätzliche Warnschilder mit der Aufschrift „Kurbetrieb“ aufhängen

  • Anschaffung einer zusätzlichen Geschwindigkeitsanzeige, welche an verschiedenen kritischen Stellen abwechselnd aufgehängt werden kann

  • Zusätzliche Markierung von bunten Tempo-30-Piktogrammen

Die vorgeschlagenen mobilen Einengungen lehne man u. a. aus optischen Gründen ab.

Das Ratsmitglied Selzer sieht in einer gestaffelten Installation von Geschwindigkeitsanzeigen mit „Smileys“ unmittelbar hinter den Tempo-30 Schildern eine geeignete Maßnahme zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer auf die geltendene Geschwindigkeit.

Ratsmitglied Abedini erkundigt sich, ob Fahrbahnschwellen rechtlich zulässig seien. Dies bejaht der Bürgermeister, rät jedoch aufgrund negativen Erfahrungen von Nachbarkommunen wegen hoher Lärmbeeinträchtigungen von Fahrbahnschwellen ab.

Da sich im Laufe der Debatte keine Befürwortung der Fahrbahneinengungen herausstellt schlägt der Vorsitzende folgenden Beschlussvorschlag vor:

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt, zunächst keine festen oder mobilen Fahrbahneinengungen vorzunehmen.

Stattdessen sollen in einem ersten Schritt die vorgeschlagenen Maßnahmen des Ortsrates umgesetzt werden und eine höherfrequentierte Überwachung auf den Zufahrtstrecken zu den Kliniken stattfinden. Sollten diese Maßnahmen keine Wirkung zeigen, werde man die Thematik bauliche Verkehrsberuhigungsmaßnahmen erneut zur Debatte stellen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig

zu 10

Mitgliedschaft der Gemeinde Weiskirchen bei der LEG Kommunal GmbH (LEGK)

Sachverhalt:

Die LEG Saar Landesentwicklungsgesellschaft Saarland mbH (LEG) wurde vor Jahren gegründet, um als Landesgesellschaft bei der Durchführung von Maßnahmen des Städtebaus und des Wohnungswesens, der Wirtschafts- und Agrarstruktur im Saarland mitzuwirken. Insbesondere Städte, Gemeinden und Landkreise sollten so bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beraten und unterstützt werden. So war sie in der Vergangenheit in unterschiedlicher Funktion als Partner der Kommunen an der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben beteiligt. Ein Schwerpunkt der LEG-Tätigkeiten lag vor allem in der Projektsteuerung kommunaler Erschließungsmaßnahmen, etwa Gewerbegebiete, Wohngebiete und Innenstadtsanierungen.

Zwischenzeitlich hat sich die rechtliche Situation geändert und die Kommunen als öffentliche Auftraggeber dürfen die LEG nicht (mehr) ohne vorherige Ausschreibung beauftragen. Gleichzeitig nimmt der Bedarf an externen Projektsteuerungen zu, da viele Kommunen aufgrund der begrenzten finanziellen Möglichkeiten keine ausreichenden Personalressourcen vorhalten können.

Das gilt insbesondere bei größeren Bauprojekten, auf die die kommunalen Bauverwaltungen personell nicht ausgerichtet sind. Zum einen muss eine ordnungsgemäße Vergabe sichergestellt werden, andererseits erfordern weitere gesetzliche Vorgaben zusätzliche Kompetenzen, um eine rechtlich korrekte und auch wirtschaftlich optimierte Durchführung von Bauprojekten inklusive Begleitung dieser durch öffentliche Fördermittel zu gewährleisten.

Aus diesem Grunde wurde zum 01.01.2022 die LEG Kommunal GmbH (LEGK) gegründet, um Kommunen und deren Gesellschaftern zu ermöglichen, Aufträge für Planungs- und Projektsteuerungsleistungen sowie die Durchführung von Vergabeverfahren - ohne vorherige öffentliche Ausschreibung - an die LEGK zu vergeben. Die Gesellschaft erfüllt die Anforderungen einer öffentlich-öffentlichen Zusammenarbeit nach § 108 GWB. Weiterhin liegt ein sogenanntes „nichtwirtschaftliches Unternehmen“ nach § 108 Abs. 2 Nr. 2 KSVG vor, da die LEGK nur der Deckung des Eigenbedarfs kommunaler Körperschaften dient.

Die LEGK ihrerseits ist an die LEG Service GmbH beteiligt, um auf die dort vorhandenen personellen und fachlichen Ressourcen, die früher bei der LEG angesiedelt waren, zugreifen zu können. Auch in diesem Verhältnis sind die Anforderungen nach § 108 GWB erfüllt.

Im Ergebnis wird somit sichergestellt, dass das Land die Kommunen weiterhin als Partner bei großen - insbesondere vom Land geförderten - Bauprojekten unterstützen und konkrete Projektsteuerungs- und Planungsleistungen anbieten kann.

LEGK bzw. die LEG Service GmbH werden ihrerseits Auftragsvergaben nur nach den für die Kommunen bzw. für öffentliche Auftraggeber geltenden rechtlichen Bestimmungen durchführen.

Eine mehrheitlich kommunale Beherrschung der GmbH wird angestrebt.

Der Gesellschaftervertrag der LEGK erfüllt die Anforderungen nach den §§ 110 ff. KSVG für die Beteiligung an Unternehmen einer Rechtsform des privaten Rechts für kommunale Mehrheitsbeteiligungen.

Um zukünftig auf die LEGK als Dienstleister bei der Umsetzung kommunaler Bauvorhaben ohne vorherige Ausschreibung zurückgreifen zu können, wird vorgeschlagen, einen Geschäftsanteil in Höhe von 500,- € (2% des Stammkapitals) an der LEGK zu erwerben.

Der Hauptausschuss hat dem Gemeinderat die einstimmige Empfehlung ausgesprochen, der Erwerb eines Anteils in Höhe von 500,- € vorzunehmen.

Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt die Beteiligung an der LEG Kommunal GmbH und den damit einhergehenden Erwerb eines Anteils in Höhe von 500,- €. Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung beim Landesverwaltungsamt als Kommunalaufsicht anzuzeigen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

zu 11

Wirtschaftsplan des Zweckverbandes eGo-Saar für das Jahr 2026

Sachverhalt:

Zur Beratung und Beschlussfassung steht der Entwurf des Wirtschaftsplanes des Zweckverbandes eGo-Saar für das Jahr 2026.

Der eGo-Saar wird im Jahr 2026 die Bereitstellung weiterer OZG-Leistungen vorantreiben, die Registermodernisierung begleiten, aber auch die Themen im Bereich der KI weiterentwickeln.

Die Ansätze und Planungen des Wirtschaftsplan 2026 basieren auf den Ergebnissen des Jahresabschlusses 2024 sowie auf Hochrechnungen für das Wirtschaftsjahr 2025 unter Berücksichtigung laufender Vertragsbeziehungen und künftiger Entwicklungen. Dabei wurde den Grundsätzen der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Ordnungsmäßigkeit entsprochen.

Da die Projekte aus der Digitalisierungsoffensive mit Masse in 2025 abgeschlossen wurden, entfallen im Wirtschaftsplan 2026 sowohl auf der Ertrags- als auch auf der Aufwandsseite entsprechende Ansätze. So reduzieren sich die sonstige betrieblichen Erträge 2026 im Vergleich zum Vorjahr um rund 5 Mio. Euro, da die Landesförderung aus der Digitalisierungsoffensive am 31.12.2025 ausgelaufen ist. Im Gegenzug reduziert sich auch der Materialaufwand 2026 im Vergleich zum Vorjahr um 2,2 Mio. Euro.

Eine erste finanzielle Auswirkung des neuen E-Government-Pakts ist im Wirtschaftsplan 2026 bereits zu bemerken. So steigen die Umsatzerlöse 2026 im Vergleich zum Vorjahr um rund 2 Mio. Euro, da hierin 1,5 Mio. Euro aus dem E-Government-Pakt für OZG-Leistungen enthalten sind.

Die Personalkosten 2026 steigen im Vergleich zum Vorjahr um 153.000 €. Die Steigerung ergibt sich zum einen aus einer Tarifsteigerung und einer beabsichtigten Besetzung einer vakanten Stelle.

Aufgrund der Finanzierungszusage des Landes im Rahmen des E-Government-Paktes ist es möglich, einen ausgeglichenen Wirtschaftsplan 2026 aufzustellen. Um Kostensteigerungen auszugleichen, muss eine allgemeine Preisanpassung von 4 % und bei einzelnen Dienstleistungen aufgrund speziellerer Preiserhöhungen der Fachverfahrenshersteller oder weiterer externer Einflüsse eine Anpassung der betroffenen Entgeltverzeichnisse eingeplant werden.

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes 2026 des eGo-Saar wurde in der Sitzung des Hauptausschusses am 05.02.2026 vorberaten. Der Hauptausschuss empfahl dem Gemeinderat einstimmig, den Bürgermeister zur Zustimmung in der Verbandsversammlung zu ermächtigen.

In der Sitzung des Gemeinderates gibt es seitens der Gemeinderatsmitglieder keinen weiteren Informations- und Beratungsbedarf.

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister, dem Wirtschaftsplan des eGo-Saar für das Jahr 2026 in der Verbandsversammlung zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

24

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

0

zu 12

Angelegenheiten des EVS;

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt erteilt der Vorsitzende in Anlehnung an den § 114 Abs. 4 des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) regelmäßig Informationen hinsichtlich der beim EVS zur Entscheidung anstehenden Angelegenheiten bzw. berichtet über die dort bereits gefassten, die Gemeinde Weiskirchen betreffenden Beschlüsse.

Bürgermeister Stephan Barth informiert im Rahmen dieses Tagesordnungspunktes über ein zwischenzeitlich auf die Initiative des Ratsmitgliedes Selzer in Sachen „Neuberufung des 2. Geschäftsführers des EVS“ an eben den EVS gerichtetes, gemeindliches Schreiben, womit die lt. dem Herrn Selzer nicht vorhandene fachliche Eignung des diesbezgl. offensichtlich auserkorenen Kandidaten als nicht hinnehmbar kritisiert werden soll.

Das Ratsmitglied Karsten Kiefer merkt an, dass im Bereich der Kläranlage Rappweiler/Zwalbach in den letzten Wochen umfangreiche Rodungsarbeiten durchgeführt worden sind und hinterfragt in diesem Zusammenhang den Baubeginnstermin der anstehenden Sanierungsmaßnahme.

Bürgermeister Stephan Barth führt aus, dass es sich bei diesen Rodungsmaßnahmen offensichtlich bereits um Arbeiten im Vorgriff auf die Sanierungsarbeiten an der dortigen Kläranlage handelt, die aufgrund der naturschutzrechtlichen Vorgaben in einem gesetzlich vorgegebenen Zeithorizont, hier nur von Oktober bis Ende Februar, zulässig sind.

Weitergehende, über die bislang dem Rat erteilten Informationen hinausgehende Fakten, was den eigentlichen Sanierungsmaßnahmebeginn anbelangt, so der Bürgermeister, liegen der Verwaltung derzeit nicht vor.

Es ergibt sich zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung kein weiterer Beratungsbedarf.

Beschluss:

-/-

Abstimmungsergebnis: -/-

zu 13

Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;

Sachverhalt:

Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht seitens der Ratsmitglieder regelmäßig die Möglichkeit, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu richten bzw. Anregungen vorzutragen.

Auch nutzt die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt gegebenenfalls dazu, entsprechende Mitteilungen zu machen.

Bürgermeister Stephan Barth informiert den Rat darüber, dass sich der Entwurf des Haushaltsplanes 2026, bevor er den zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werde, derzeit verwaltungsintern in der Endabstimmung befinde.

Bürgermeister Stephan Barth informiert darüber, dass die Firma Sunera in Sulzbach derzeit damit befasst sei, die Planung hinsichtlich einer 2. Erweiterung der Photovoltaikfreiflächenanlage auf den Gemarkungen Weierweiler sowie Rappweiler voranzutreiben.

Zu gegebener Zeit werde er die zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien mit der Angelegenheit befassen, so der Bürgermeister weiter.

Bürgermeister Stephan Barth informiert den Rat über den Inhalt des gemeindlichen Veranstaltungsprogrammes für das Jahr 2026.

Das Ratsmitglied Karsten Kiefer, gleichzeitig Ortsvorsteher von Rappweiler/Zwalbach, bittet den Bürgermeister zu gegebener Zeit um Informationen bzw. Veröffentlichungen im Amtsblatt zu den nachfolgenden Themen:

  1. Stand der Dinge, was den Glasfaserausbau in der Gemeinde Weiskirchen anbelangt.
  2. Stand der Dinge, was den Inhalt und die Umsetzung des zwischenzeitlich vorliegenden, gemeindlichen Radwegekonzeptes anbelangt.
  3. Stand der Dinge, was die notwendige Sanierung der Bürgerhalle in Rappweiler/Zwalbach anbelangt.
  4. Stand der Dinge, was die in Aussicht gestellte Umstellung der Abfallentsorgung auf dem Friedhof im Ortsteil Rappweiler/Zwalbach anbelangt.

Das Ratsmitglied Stefan Jennewein, weist darauf hin, dass es Probleme mit den gemeindlicherseits zur Verfügung gestellten iPad‘ s gebe. So werden die Updates dort offensichtlich nicht mehr verarbeitet.

Die Verwaltung stellt den baldigen Austausch dieser iPad’s in Aussicht.

Das Ratsmitglied Thorsten Willems kritisiert die fehlende, rechtzeitige Wanderwege-umleitungsbeschilderung im Zusammenhang mit den Baumfällungen im Holzbachtal.

Bürgermeister Stephan Barth sagt eine umgehende Überprüfung dieser Angelegenheit zu.

Das Ratsmitglied Stefan Schuh bittet um die Aktualisierung der gemeindlichen Homepage, was die diesjährigen Fastnachtstermine anbelangt.

Beschluss: -/-

Abstimmungsergebnis: -/-

- anschließend folgt der nichtöffentliche Teil -

Stephan Barth, Bürgermeister