In Anbetracht der „warmen Jahreszeit“ werden Garten und Außenwohnbereiche vor allem in der Freizeit vermehrt genutzt, wodurch sich auch die Beschwerden über Lärmbelästigungen häufen.
Bezüglich der meisten vorgebrachten Beschwerden findet man Regelungen im Bundes-Immissionsschutzgesetz und nachgeordneten Bestimmungen.
Nach diesen Bestimmungen sind Betätigungen, die zu einer Störung der Nachtruhe führen könnten in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr verboten. In dieser Zeit ist Zimmerlautstärke angesagt.
Die Einsatzzeiten von besonders lauten im Freien verwendeten Geräten sind in der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) geregelt.
Bitte bedenken Sie, dass dem Nachbarn die Lärmbelästigung möglicherweise gar nicht bewusst ist. Hier kann oftmals ein klärendes Gespräch helfen. Es bedarf der gegenseitigen Rücksichtnahme.