Die Gemeindekasse Weiskirchen macht Sie darauf aufmerksam, dass bis zum
• 15.05.2025 die 3. Rate für die Wasser-/Abwassergebühren 2025 fällig war.
Die Anschlussnehmer/Gebührenpflichtigen, die mit der Entrichtung der Wasser- und Abwassergebühren im Rückstand sind, werden hierdurch öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, 10. Juni 2025 auf das entsprechend genannte Konto zu überweisen:
| - | Wassergebühren: |
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| Sparkasse Merzig-Wadern, IBAN: DE36 5935 1040 0000 2026 14 |
| - | Abwassergebühren: |
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| Sparkasse Merzig-Wadern, IBAN: DE80 5935 1040 0000 2025 98 |
• 15.05.2025 die 2. Rate der Steuern & Abgaben, sowie der Gewerbesteuer fällig war.
Die Steuer-/Abgabenpflichtigen, die mit der Entrichtung der oben genannten Steuern und Abgaben im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände bis spätestens Dienstag, 10. Juni 2025 auf das folgende Konto zu überweisen:
| - | Steuern & Abgaben, Gewerbesteuer: |
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| Sparkasse Merzig-Wadern, IBAN: DE16 5935 1040 0000 0012 14 |
Nach dem 10. Juni 2025 erfolgt eine kostenpflichtige Erhebung mit angefallenen Säumniszuschlägen und Mahngebühren.
Wir bitten Sie dies zu beachten und den Zahlungstermin einzuhalten.
Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Gemeindekasse telefonisch unter den Nummern (06876) 709-328 und 709-325 oder per Mail unter gemeindekasse@weiskirchen.de zur Verfügung.