| Sitzungstermin: | Donnerstag, 26.03.2026 |
| Sitzungsbeginn: | 18:00 Uhr |
| Sitzungsende: | 19:25 Uhr |
| Ort, Raum: | Sitzungssaal des Verwaltungs- und Dienstleistungszentrums Weiskirchen |
Anwesende
Vorsitz
Stephan Barth – Bürgermeister
Mitglieder
Said Abedini - SPD
Thomas Bauer - CDU
Astrid Bidon - AFD
Detlef Bidon - AFD
Hubert Böhm - SPD
Stefan Conrad - SPD
Katja Engelhardt - CDU
Marius Engelhardt - CDU
Engelbert Gehentges - SPD
Manfred Göbel - FWG
Alessa Hemmerling - CDU
Eugen Hilgert - SPD
Stefan Jennewein - CDU
Karsten Kiefer - SPD
Uwe Lenz - CDU
Janik Meier - SPD
Sandra Puhl - AFD
Uwe Puhl - AFD
Michael Rau - CDU
Stefan Schuh - CDU
Gunnar Schulz - FWG
Heinrich Selzer - GAL
Peter Theobald - SPD
Thorsten Willems – CDU
Verwaltung
Klaus Barth - Gemeindeoberamtsrat
Christian Diedrich - Tarifbeschäftigter
Nicole Harion-Löber - Tariflichbeschäftigte
Philipp Jakobs - Tarifbeschäftigter
Marc Koepfler - Tarifbeschäftigter
Gerrit Oestreich - Tarifbeschäftigter
Alexander Passer - Tarifbeschäftigter
Isabell Weiland - Tarifbeschäftigte
Entschuldigte Mitglieder
Helma Kuhn-Theis - CDU — entschuldigt
Franko Willems - CDU — entschuldigt
| Tagesordnung: | |
| Öffentlicher Teil: | |
| 1. | Eröffnung der Sitzung; |
| 2. | Einwohnerfragestunde; |
| 3. | Beratung über die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes (Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan) für das Wirtschaftsjahr 2026 des Gemeindewasserwerkes; |
| 4. | Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen betreffend die Erweiterung sowie Neuerschließung des Sondergebietes/Gewerbegebietes auf der Gemarkung Konfeld; |
| 5. | Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen betreffend die Ausweisung eines Sport- und Freizeitzentrums im Ortsteil Weiskirchen; |
| 6. | Feuerwehrangelegenheiten: |
| 6.1. | Beratung und Beschlussfassung der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr der Gemeinde Weiskirchen 2026 - 2030; |
| 6.2. | Änderung der Brandschutzsatzung; |
| 6.3. | Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträgerinnen und Funktions-träger der Feuerwehr Gemeinde Weiskirchen nach der neuen saarländischen Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) zum 01.01.2026; |
| 7. | Angelegenheiten des EVS; |
| 8. | Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters bei der Verbandsversammlung des EVS zur Wahl des neuen Geschäftsführers; |
| 9. | Anfragen, Anregungen, Mitteilungen; |
| 9.1. | Anfragen, Anregungen, Mitteilungen im öffentlichen Teil der Tagesordnung; |
| Nichtöffentlicher Teil: | |
| 9.2. | Anfragen, Anregungen, Mitteilungen im nichtöffentlichen Teil der Tagesordnung; |
| 10. | Angelegenheiten betr. das Reha-Vitalis; |
| 11. | Mietvertragsangelegenheiten; |
Protokoll:
Öffentlicher Teil:
zu 1 Eröffnung der Sitzung;
Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt deren ordnungsgemäßes Zustandekommen fest. Die Sitzung wurde form- und fristgerecht eingeladen. Auf Befragen ergeben sich keine Widersprüche. Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen ist beschlussfähig.
Der Bürgermeister begrüßt ebenfalls die anwesenden Gäste, welche dem öffentlichen Teil beiwohnen, sowie die Vertreter der Presse und Jürgen Barth als Vertreter der Feuerwehr zu TOP 6.
Vor Eintritt in die Tagesordnung wird das neue Ratsmitglied Paul Jakob als neues Gemeinderatsmitglied durch den Bürgermeister verpflichtet.
Die separate Niederschrift über die Verpflichtung ist als Anlage der Beschlussbuchversion beigefügt.
zu 2 Einwohnerfragestunde;
Hier liegen seitens der Einwohner keine Anfragen vor.
zu 3 Beratung über die 1. Änderung des Wirtschaftsplanes (Erfolgs-, Vermögens- und Finanzplan) für das Wirtschaftsjahr 2026 des Gemeindewasserwerkes;
Sachverhalt:
Seit dem Jahr 2014 erfüllt das Gemeindewasserwerk Weiskirchen nicht mehr die Anforderungen des § 8 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung, wonach die Summe der Abschreibungen und des Jahresüberschusses die jährliche Tilgung erwirtschaften soll.
Dies bedeutet, dass jedes Jahr im Bereich des Investitionsplans ein Defizit entstanden ist, das nicht durch den erwirtschafteten Überschuss im Erfolgsplan ausgeglichen werden konnte.
Die Entwicklung dieses Fehlbedarfes nach § 8 Abs. 3 der EigVO war als Diagramm veranschaulicht und bereits der Einladung zur vorberatenden Werksausschusssitzung am 12.03.2026 beigefügt.
Die Folge hiervon war die sukzessive Reduzierung des Kassenbestandes des Gemeindewasserwerkes bis hin zu einem derzeit negativen Kassenbestand.
Auch hier wurde die Entwicklung des Kassenbestandes in einem Diagramm veranschaulicht und den v.g. Sitzungsunterlagen beigefügt.
In der Vergangenheit wurden die Verluste aus Investitionskrediten finanziert bzw. es wurde der negative Kassenbestand mit sog. Überbrückungsdarlehen vom Abwasserwerk bzw. der Gemeinde bis zur nächsten Kreditaufnahme aufgefangen.
Dies ist aufgrund des fortgeschrittenen Defizites nun jedoch nicht mehr möglich.
Per 31.12.2025 besteht zwar ein Bankguthaben in Höhe von 82.401.67 €, allerdings steht aktuell eine Rückzahlung des im Jahr 2024 zu viel aufgenommenen Investitionskredites in Höhe von 193.675,46 € an. Darüber hinaus sind ebenfalls im Laufe des Jahres Zahlungen im Rahmen des in 2025 aufgenommenen Investitionskredites in Höhe von ca. 480.000 € zu leisten.
Weiterhin besteht, wie bereits im BWA 11/2025 unter TOP 8 hingewiesen, trotz anvisiertem Jahresüberschuss im Erfolgsplan ein Fehlbedarf von ca. 119.000 €, der ebenfalls in der Liquidität zu Buche schlägt. Hier handelt es sich jedoch nur um einen Plan-Betrag, dessen Höhe noch nicht genau beziffert werden kann und daher aus der Berechnung ausgenommen werden muss.
Die mittelfristige Liquidität kann nur über die Aufnahme eines Liquiditätskredites für einen Zeitraum von ca. 6-7 Jahre in Höhe von ca. 600.000 € gewährleistet werden.
Die Aufnahme eines regulären Kredites ist nicht wirtschaftlich, da der benötigte Kredit nur mittelfristig Bestand haben wird und die Aufnahme bzw. Tilgung kurzfristig je nach Liquiditätsbedarf erfolgen soll. Diese Flexibilität ist nur bei der Aufnahme eines sog. Kassenkredites gegeben.
Die aktuell finanziell angespannte Lage entspannt sich jedoch von Jahr zu Jahr, da die Kredittilgungen (die zu diesem Engpass geführt haben) von Jahr zu Jahr sinken und der Liquiditätskredit Schritt für Schritt zurückgeführt werden kann.
Gleichzeitig wird es jedoch unvermeidbar sein, die Wasserbezugsgebühren künftig dergestalt anzuheben, dass die Vorschrift des § 8 Abs. 3 EigVO eingehalten wird und, damit einhergehend, kein Liquiditätsdefizit mehr entsteht.
Hinsichtlich dieses Tagesordnungspunktes, so der Bürgermeister in der heutigen Sitzung einleitend, hat der vorberatende Werksausschuss nach einer eingehenden Beratung in seiner Sitzung am 12.03.26 dem Gemeinderat gegenüber die Empfehlung aussprechen können, im Rahmen einer 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2026 die Erhöhung des Liquiditätskredites von derzeit 100.000,00 € auf 600.000,00 € vorzunehmen.
Es ergibt sich in der heutigen Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt kein weiterer Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat schließt sich der Empfehlung des vorberatenden Werksausschusses an und fasst den Beschluss, im Rahmen einer 1. Änderung des Wirtschaftsplanes des Gemeindewasserwerkes für das Wirtschaftsjahr 2026 die Erhöhung des Liquiditätskredites von derzeit 100.000,00 € auf 600.000,00 € vorzunehmen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | 25 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
zu 4 Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen betreffend die Erweiterung sowie Neuerschließung des Sondergebietes/Gewerbegebietes auf der Gemarkung Konfeld;
Sachverhalt:
Diese Angelegenheit war bereits Beratungsgegenstand der Sitzung des Gemeinderates der Gemeinde Weiskirchen am 22.05.2025.
Unter Tagesordnungspunkt 3 wurde die Verwaltung per einstimmigem Ratsbeschluss damit beauftragt, alle vorbereitenden Maßnahmen zur Einleitung der notwendigen planerischen Verfahren zwecks Ausweisung weiterer Gewerbeflächen im Anschluss an das Sondergebiet Konfeld sowie die Anbindung derselben Flächen an die Landstraße I O 151, die Verbindungsstraße zwischen Thailen und Wadern, zu treffen.
Dies mit der Maßgabe, dass die Errichtung von Anlagen zur Massentierhaltung ausdrücklich ausgeschlossen bleibt.
Über das Ergebnis der in dieser Angelegenheit mit zuständiger ministerieller Seite geführten Gespräche konnte die Verwaltung in besagter Gemeinderatssitzung bereits ganz ausführlich berichten.
Demnach sind von dort, vorbehaltlich der einzuhaltenden genehmigungsrechtlichen, grundstücksrechtlichen und auch finanziellen Voraussetzungen, derzeit keine grundsätzlichen Bedenken gegen dieses Vorhaben angemeldet worden.
Zwischenzeitlich konnte die Verwaltung auch bereits den Kontakt mit der Stadt Wadern in der Angelegenheit aufnehmen.
Dies deshalb, weil die Umsetzung dieses Projektes eine enge interkommunale Zusammenarbeit mit eben der Stadt Wadern voraussetzt.
So sieht die erste Vorentwurfsplanung vor, dass die geplante verkehrliche Anbindung des Sondergebietes Konfeld an die Landstraße I O 151 über die Gemarkung Morscholz der Stadt Wadern führt.
Ebenso könnte das bereits bestehende Sondergebiet Konfeld mittels der Entwicklung zusätzlicher Gewerbeflächen auf dem Gemeindegebiet Weiskirchen sowie dem Gebiet der Stadt Wadern, einem sog. „interkommunalen Gewerbegebiet“, erweitert werden.
Gleichermaßen würde sich in diesem Bereich möglicherweise die Ausweisung von Flächen für Photovoltaikfreiflächenanlagen anbieten.
Entsprechende Konzeptentwürfe waren bereits der Einladung zur vorberatenden Bauausschusssitzung beigefügt.
Bzgl. aller dieser v.g. Punkte bedarf es allerdings der Zustimmung der Stadt Wadern.
Zwischenzeitlich konnte die Stadt Wadern mit der Bitte kontaktiert werden, diesbezgl. eine Meinungsbildung in den zuständigen städtischen Beschlussgremien herbeizuführen.
Jedenfalls hat der vorberatende Ausschuss dem Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.03.2026 die Empfehlung aussprechend können, die Verwaltung damit zu beauftragen, alle vorbereitenden Maßnahmen zur Einleitung der notwendigen planerischen Verfahren zwecks Ausweisung weiterer Gewerbeflächen im Anschluss an das Sondergebiet Konfeld sowie die Anbindung derselben Flächen an die Landstraße I. O 151, die Verbindungsstraße zwischen Thailen und Wadern, einzuleiten.
Dies vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung der Stadt Wadern zu diesen Vorhaben, so der Bürgermeister in der hier in Rede stehenden Angelegenheit in der heutigen Sitzung einleitend.
Zwischenzeitlich, so der Bürgermeister weiter, habe er in der Angelegenheit an einer Sitzung des zuständigen Ausschusses der Stadt Wadern teilnehmen können.
Dabei seien seinerseits die folgenden 3 Punkte angesprochen worden, zu denen er um eine Zustimmung bzw. eine Kooperation seitens der Stadt Wadern nachgesucht habe.
In selbiger Sitzung selbst, so der Bürgermeister weiter, seien weder seitens der Sitzungsleitung noch seitens der Ausschussmitglieder Rückfragen zu den v.g. Punkten an ihn gerichtet worden.
Im Nachgang zu derselben Sitzung habe ihm der Bürgermeister der Stadt Wadern, Herr Jochen Kuttler, zwischenzeitlich berichten können, dass man sich seitens der zuständigen städtischen Beschlussgremien einzig zu dem Punkt „Realisierung einer verkehrlichen Anbindung des Sondergebietes Konfeld an die Landstraße I O 151 über die Gemarkung Morscholz“ im Sinne einer Kooperation mit der Gemeinde Weiskirchen ausgesprochen habe.
Diese treffe jedoch für die beiden übrigen Punkte „gemeinsames Gewerbegebiet“ bzw. „Realisierung einer gemeinsamen Photovoltaikfreiflächenanlage“ leider nicht zu.
Insofern, so der Bürgermeister, bitte er nunmehr um eine Beschlussfassung im Sinne der Umsetzung einer verkehrlichen Anbindung des Sondergebietes/geplantes Gewerbegebiet auf der Gemarkung Konfeld an die Landstraße I O 151 über die Gemarkung Morscholz der Stadt Wadern.
Dies unter der Voraussetzung, dass sich eine solche Erschließungsmaßnahmen für die Gemeinde Weiskirchen wirtschaftlich darstellen lässt.
Es schließt sich eine Beratung an, im Rahmen derer die Einleitung eines solchen Projektes im Sinne der Bürgerinnen und Bürger des Ortsteiles Konfeld grundsätzlich als positiv herausgestellt wird.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die Verwaltung damit zu beauftragen, alle Maßnahmen zur Einleitung der notwendigen planerischen Verfahren zur Ausweisung zusätzlicher Gewerbeflächen auf der Gemarkung Konfeld sowie die Anbindung derselben Flächen an die Landstraße I. O. 151, die Verbindungsstraße zwischen Thailen und Wadern, auf den Weg zu bringen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | 25 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 0 |
zu 5 Schaffung der bauleitplanerischen Voraussetzungen betreffend die Ausweisung eines Sport- und Freizeitzentrums im Ortsteil Weiskirchen;
Sachverhalt:
Im Bereich des Holzbachtals im Ortsteil Weiskirchen befinden sich eine Tennisplatzanlage sowie ein ehemaliger Tennenplatz des örtlichen Sportvereins.
Bereits der Einladung zur vorberatenden Sitzung des Bauausschusses war ein Luftbild beigefügt, aus welchem die Lage dieser beiden Anlagen ersichtlich ist.
Der Tennisverein, der die Tennisanlage bislang genutzt hat, befindet sich in Auflösung, sodass eine zukünftige Nutzung in der bisherigen Form nicht mehr zu erwarten ist.
Auch der Tennensportplatz wird bereits seit längerer Zeit vom örtlichen Sportverein für den regulären Sportbetrieb nicht mehr in Anspruch genommen.
Vor diesem Hintergrund besteht für die Gemeinde die Notwendigkeit, die zukünftige Nutzung der Flächen planerisch neu zu ordnen.
Ohne eine verbindliche Bauleitplanung besteht keine ausreichende planungsrechtliche Grundlage für eine geordnete städtebauliche Entwicklung oder eine alternative sportliche, beziehungsweise freizeitbezogene Nutzung.
Mit der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung eines Bebauungsplanes sollen ggfls. die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um die hier in Rede stehenden Flächen einer sinnvollen und nachhaltigen Nachnutzung im Sport- sowie Freizeitbereich zuzuführen.
Dabei können insbesondere Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung, zur Erschließung, zur Grünordnung sowie zu möglichen Nebenanlagen getroffen werden.
Ziel ist es, das Areal städtebaulich geordnet weiterzuentwickeln, Nutzungskonflikte zu vermeiden und eine langfristige Sicherung einer gemeinwohlorientierten Nutzung zu gewährleisten.
Bevor die Verwaltung in diesem Zusammenhang nunmehr die erforderlichen bauleitplanerischen Schritte einleiten kann, so bereits die Ausführungen des Bürgermeisters zu diesem Tagesordnungspunkt im Rahmen der vorberatenden Ausschusssitzung, ist seitens der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien zu allererst die grundsätzliche Entscheidung darüber zu treffen, ob man diesen vorgeschilderten Weg zu gehen bereit ist.
Jedenfalls konnte die Verwaltung in dieser Angelegenheit den zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien gegenüber zwischenzeitlich bereits die Empfehlung aussprechen, hinsichtlich dieses im Ortsteil Weiskirchen gelegenen Bereiches über die Schaffung der notwendigen bauleitplanerischen Voraussetzungen betreffend die Ausweisung eines Sport- und Freizeitzentrums zu entscheiden.
Bereits anlässlich der vorberatenden Bauausschusssitzung ging der Bürgermeister dabei auf den Prozess der Ideenfindung zu diesem Vorhaben ein und wies weiterhin darauf hin, dass dort unter Umständen die Finanzierung einer sog. „Freilufthalle“ über den Landkreis Merzig-Wadern möglich sei. Dies aus Mitteln, die dem Landkreis aus der Sonderstrukturförderung zur Verfügung stehen.
Auch brachte der Bürgermeister in diesem Zusammenhang weitere Finanzierungsmöglichkeiten, so beispielsweise das Leader-Förderprogramm, in die Diskussion.
Seitens des vorberatenden Bauausschuss wurde in der Sitzung am 12.03.2026 daraufhin der Beschluss gefasst, die notwendigen bauleitplanerischen Voraussetzungen betreffend die Ausweisung eines Sport- und Freizeitzentrums, nördlich des bestehenden Sportplatzgeländes im Ortsteil Weiskirchen gelegen, zu schaffen.
Dem Gemeinderat wurde dabei eine gleichlautende Beschlussfassung empfohlen.
Bürgermeister Stephan Barth verweist zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend auf die Beschlussempfehlung des vorberatenden Bauausschusses und gibt sodann die Beratungen frei.
Das Ratsmitglied Stefan Schuh, gleichzeitig Ortsvorsteher von Weiskirchen, begrüßt diese vom Bürgermeister in die Diskussion gebrachte planerische Initiative und führt aus, dass er in diesem Zusammenhang Lösungsvorschläge betreffend die Parkplatzproblematik in diesem Bereich erwarte.
Es ergibt sich in der heutigen Sitzung kein weiterer Beratungsbedarf.
Beschluss:
Der Gemeinderat fasst den Beschluss, die notwendigen bauleitplanerischen Voraussetzungen betreffend die Ausweisung eines Sport- und Freizeitzentrums, nördlich des bestehenden Sportplatzgeländes im Ortsteil Weiskirchen gelegen, zu schaffen.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | 24 |
| Nein-Stimmen | 0 |
| Enthaltungen | 1 |
zu 6 Feuerwehrangelegenheiten:
zu 6.1 Beratung und Beschlussfassung der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr der Gemeinde Weiskirchen 2026 - 2030;
Sachverhalt:
Nach § 3 Abs. 1 SBKH haben die Gemeinden eine Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe zu erarbeiten und fortzuschreiben. Diese Bedarfsplanung ist der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Die Gemeinden haben orientiert an dieser Bedarfs- und Entwicklungsplanung eine dem örtlichen Bedarf entsprechende leitungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszustatten und zu unterhalten.
Ziel ist es, in Abhängigkeit von dem Gefährdungspotential in angemessener Stärke und mit angemessener Ausrüstung grundsätzlich zu jeder Zeit und an jedem Ort im Zuständigkeitsbereich wirksam Hilfe leisten zu können. Für diesen Zweck beinhaltet der Brandschutzbedarfsplan alle wesentlichen Planungsgrößen.
Er stellt Zielvorgaben für Rat und Verwaltung auf, ohne dass sich daraus Ansprüche Dritter ableiten lassen.
Die Bedarfs- und Entwicklungsplanung orientiert sich an den vom Innenministerium erlassenen Verwaltungsvorschriften, in denen Bemessungswerte für die Leistungsfähigkeit und Empfehlungen für eine an dem Gefährdungspotential ausgerichteten Regelausstattung der Feuerwehr mit Fahrzeugen festgelegt sind.
Für die Gemeinde Weiskirchen wurde erstmals im Jahre 2009 ein Brandschutzbedarfsplan aufgestellt, der zuletzt Jahre 2014 fortgeschrieben wurde.
Mit der Fortschreibung wurde erstmals mit der Firma ZeBraS aus Blieskastel eine externe Fachfirma beauftragt. Die Fortschreibung des Bedarfsplanes wurde durch die Firma ZeBraS in enger Abstimmung mit der Gemeindewehrführung erarbeitet und ist als Anlage beigefügt.
| Folgende Investitionen hält der Bedarfsplan für zwingend erforderlich: | |
| - | Das Fahrzeugkonzept sieht die Ersatzbeschaffung eines HLF16 für den Löschbezirk Weiskirchen/Konfeld bis 2031 vor. Hier ist zu beachten, dass aufgrund der langen Lieferzeiten bereits im Jahr 2027 die entsprechenden Anträge und Ausschreibungen erfolgen müssen. |
| - | Nennenswerte bauliche Sanierungsmaßnahmen sind die Erweiterung der Umkleide im Feuerwehrgerätehaus Weiskirchen/Konfeld in Richtung der ehemaligen Schlauchwerkstatt, damit eine Schwarz-Weiß-Trennung zukünftig vorhanden ist sowie die Erweiterung der Fahrzeughallen in Weiskirchen/Konfeld, um die Unterbringung der vom Land zukünftig zur Verfügung gestellten Fahrzeuge zu gewährleisten. |
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Annahme des fortgeschriebenen Bedarfs- und Entwicklungsplanung für den Brandschutz und die Technische Hilfe in der Gemeinde Weiskirchen vorbehaltlich der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde (Landkreis Merzig-Wadern).
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 6.2 Änderung der Brandschutzsatzung;
Sachverhalt:
Die Brandschutzsatzung muss wegen der Änderung gesetzlicher Bestimmungen des Gesetzes über den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Katastrophenschutz im Saarland (SBKG) aktualisiert werden. Das Gesetz sieht eine Anhebung der Altersgrenzen von 65 Jahren auf das Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters der gesetzlichen Rentenversicherung vor.
Zur Beendigung des aktiven Feuerwehrdienstes ist unter § 5 Abs. 1 der zurzeit gültigen Brandschutzsatzung folgendes geregelt:
„Mit Vollendung seines oder ihres 65. Lebensjahres scheidet ein Feuerwehrangehöriger oder Feuerwehrangehörige aus dem aktiven Dienst aus.“
Dieser Satz soll neu lauten:
„Der aktive Dienst endet für einen Feuerwehrangehörigen oder eine Feuerwehrangehörige mit dem Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters".
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die 1. Änderung der Brandschutzsatzung in der vorgelegten Form.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 6.3 Anpassung der Aufwandsentschädigungen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der Feuerwehr Gemeinde Weiskirchen nach der neuen saarländischen Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) zum 01.01.2026;
Sachverhalt:
Zum 1. Januar 2026 ist im Saarland die reformierte Feuerwehr-Entschädigungsverordnung (FwEVO) durch das Innenministerium erlassen worden.
Die FwEVO regelt Entschädigungssätze für ehrenamtliche Funktionsträgerinnen und Funktionsträger, welche ständig zu besonderen Dienstleistungen herangezogen werden. Mit der neuen Entschädigungsverordnung erfolgt erstmals wieder eine Aktualisierung dieser Entschädigungen seit dem Jahr 2014.
Sinn der Entschädigungen ist es nicht, einen finanziellen Ausgleich für den erheblichen zeitlichen Aufwand im Feuerwehrdienst zu schaffen – dieser wäre ohnehin nicht leistbar –, sondern eine angemessene, maßvolle Anerkennung der besonderen Verantwortung und zusätzlichen Belastungen, die mit bestimmten Funktionen verbunden sind.
Gleichwohl ist zu betonen, dass diese Beträge nicht den realen Aufwand ausgleichen können, den die Funktionsträgerinnen und Funktionsträger täglich leisten.
Die vorgeschlagene Umsetzung der neuen FwEVO wurde im Vorfeld mit der Wehrführung sowie seitens der Wehrführer auf Kreisebene abgestimmt.
| Die FwEVO 2026 enthält u. a. folgende Anpassungen: | |
| • | Anhebung der Mindestentschädigungen für zahlreiche Funktionen, darunter Löschbezirksführungen, Jugendfeuerwehr, Ausbildung, Geräte- und Funkwesen sowie Funktionen in den Löschbezirken |
| • | Verbesserte Vertretungsregelungen: Wer eine Funktion vertritt, erhält künftig grundsätzlich die hälftige Entschädigung. |
| • | Verpflichtende regelmäßige Überprüfung der Entschädigungssätze, um künftig lange Stillstandszeiten – wie von 2014 bis 2026 – zu vermeiden. |
Die Feuerwehr Gemeinde Weiskirchen stellt mit ihren drei Löschbezirken einen unverzichtbaren Bestandteil der kommunalen Gefahrenabwehr dar.
Die Kameradinnen und Kameraden leisten ehrenamtlich einen außerordentlichen Beitrag zur Sicherheit der Menschen in unserer Gemeinde.
Sie investieren Zeit, Engagement und vor allem ein hohes Maß an Verantwortung.
Die Erhöhung der Entschädigungen ist daher ein wichtiges Zeichen der Wertschätzung.
Rückfragen der Ratsmitglieder werden vom Gemeindewehrführer Jürgen Barth beantwortet.
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die als Anlage empfohlene Anpassung der Entschädigungen für Funktionsträgerinnen und Funktionsträger der freiwilligen Feuerwehr Weiskirchen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
zu 7 Angelegenheiten des EVS;
Sachverhalt:
Hinsichtlich der am 01.04.2026 stattfindenden Wahl eines neuen Geschäftsführers des EVS konnte der Bürgermeister im Rahmen der letzten gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Werksausschusses über das zwischenzeitlich auf die Initiative des Ratsmitgliedes Selzer an den EVS gerichtete Schreiben, womit die lt. dem Herrn Selzer nicht vorhandene fachliche Eignung des diesbezgl. offensichtlich auserkorenen Kandidaten als nicht hinnehmbar kritisiert worden ist, berichten.
Auf dieses Schreiben hin, so der Bürgermeister in besagter Ausschusssitzung, habe man seitens des EVS noch keine schriftliche Mitteilung erhalten.
Lediglich telefonisch habe der EVS darüber informiert, dass die vorstehend beschriebene Eingabe der Gemeinde Weiskirchen an die zuständige Stelle des EVS weitergeleitet worden sei.
Im Rahmen der weiteren Beratung im gemeindlichen Ausschuss wurde der Vorschlag diskutiert, über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters bei der am 01.04.26 anstehenden Wahl des EVS-Geschäftsführers in der nächsten Ratssitzung Beschluss zu fassen.
Dieser Vorschlag wurde sodann seitens des Ausschusses mehrheitlich bestätigt, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend.
Zwischenzeitlich haben sich, so der Bürgermeister weiter, in diesem Zusammenhang jedoch die folgenden Fakten aufgetan.
Insofern ist der Bürgermeister bei der Wahl der Geschäftsführer des EVS in seiner Entscheidung frei.
Sodann verliest der Bürgermeister den Inhalt des zwischenzeitlich vorliegenden Antwortschreibens des EVS zur gemeindlichen Eingabe in Sachen „Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers“.
Das Ratsmitglied Schulz bezeichnet es als unglücklich, wenn, wie im Saarland offensichtlich so die Regel, durch solche Wahlen politische Rentner versorgt werden.
Eine solche Vorgehensweise sei ihm als nicht gebürtigem Saarländer jedenfalls fremd.
Insofern sollte man gegenüber den übrigen Kommunen durch entsprechende Eingaben darauf hinwirken, dass dies bei der Besetzung derartiger Stellen so nicht der richtige Weg sei.
Auch das Ratsmitglied Selzer bezeichnet das bislang stattgefundene Verfahren zur Neubesetzung der einen Geschäftsführerstelle als dubios und sieht die Politikverdrossenheit dadurch gefördert.
Das Ratsmitglied Theobald entgegnet, das der nunmehr bevorstehenden Auswahlentscheidung ein regulär durchgeführtes Verfahren zugrunde liegt.
Insofern sehe er keinen Ansatz und auch keine Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt dieses Verfahren in Frage zu stellen.
Wenn denn mehrheitlich gewünscht, so Herr Theobald weiter, könne man das Auswahl-verfahren und die sich anschließende Auswahlentscheidung dann für zukünftige derartige Verfahren ggfls. entsprechend ändern.
Es schließt sich eine Beratung an, im Rahmen derer über die Notwendigkeit einer Beschlussfassung in dieser Angelegenheit diskutiert wird.
Bürgermeister Stephan Barth macht sodann den Vorschlag, dass der Rat per Beschlussfassung bzgl. der anstehenden Wahlangelegenheit seine Stellungnahme in der heutigen Sitzung äußert und den Bürgermeister darum bittet, diese mehrheitliche Meinungsbildung anlässlich des Wahltermins in der EVS-Verbandsversammlung entsprechend zu kommunizieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat kritisiert das im Vorfeld der Neubesetzung der einen Geschäftsführerstelle stattgefundene Auswahlverfahren und bemängelt die damit einhergehende, nicht vorhandene fachliche Eignung des im Ergebnis dieses Verfahrens offensichtlich auserkorenen Kandidaten.
Diese Ratsauffassung möge der Bürgermeister anlässlich der am 01.04.2026 stattfindenden Wahl durch die EVS-Verbandsversammlung so entsprechend kommunizieren.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | 16 |
| Nein-Stimmen | 9 |
| Enthaltungen | 0 |
zu 8 Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters bei der Verbandsversammlung des EVS zur Wahl des neuen Geschäftsführers;
Sachverhalt:
Hinsichtlich der am 01.04.2026 stattfindenden Wahl eines neuen Geschäftsführers des EVS konnte der Bürgermeister im Rahmen der letzten gemeinsamen Sitzung des Bauausschusses sowie des Werksausschusses über das zwischenzeitlich auf die Initiative des Ratsmitgliedes Selzer an den EVS gerichtete Schreiben, womit die lt. dem Herrn Selzer nicht vorhandene fachliche Eignung des diesbezgl. offensichtlich auserkorenen Kandidaten als nicht hinnehmbar kritisiert worden ist, berichten.
Auf dieses Schreiben hin, so der Bürgermeister in besagter Ausschusssitzung, habe man seitens des EVS noch keine schriftliche Mitteilung erhalten.
Lediglich telefonisch habe der EVS darüber informiert, dass die vorstehend beschriebene Eingabe der Gemeinde Weiskirchen an die zuständige Stelle des EVS weitergeleitet worden sei.
Im Rahmen der weiteren Beratung im gemeindlichen Ausschuss wurde der Vorschlag diskutiert, über das Abstimmungsverhalten des Bürgermeisters bei der am 01.04.26 anstehenden Wahl des EVS-Geschäftsführers in der nächsten Ratssitzung Beschluss zu fassen.
Dieser Vorschlag wurde sodann seitens des Ausschusses mehrheitlich bestätigt, so der Bürgermeister zu diesem Tagesordnungspunkt in der heutigen Sitzung einleitend.
Zwischenzeitlich haben sich, so der Bürgermeister weiter, in diesem Zusammenhang jedoch die folgenden Fakten aufgetan.
Insofern ist der Bürgermeister bei der Wahl der Geschäftsführer des EVS in seiner Entscheidung frei.
Sodann verliest der Bürgermeister den Inhalt des zwischenzeitlich vorliegenden Antwortschreibens des EVS zur gemeindlichen Eingabe in Sachen „Neubesetzung der Stelle des Geschäftsführers“.
Das Ratsmitglied Schulz bezeichnet es als unglücklich, wenn, wie im Saarland offensichtlich so die Regel, durch solche Wahlen politische Rentner versorgt werden.
Eine solche Vorgehensweise sei ihm als nicht gebürtigem Saarländer jedenfalls fremd.
Insofern sollte man gegenüber den übrigen Kommunen durch entsprechende Eingaben darauf hinwirken, dass dies bei der Besetzung derartiger Stellen so nicht der richtige Weg sei.
Auch das Ratsmitglied Selzer bezeichnet das bislang stattgefundene Verfahren zur Neubesetzung der einen Geschäftsführerstelle als dubios und sieht die Politikverdrossenheit dadurch gefördert.
Das Ratsmitglied Theobald entgegnet, das der nunmehr bevorstehenden Auswahlentscheidung ein regulär durchgeführtes Verfahren zugrunde liegt.
Insofern sehe er keinen Ansatz und auch keine Notwendigkeit, zum jetzigen Zeitpunkt dieses Verfahren in Frage zu stellen.
Wenn denn mehrheitlich gewünscht, so Herr Theobald weiter, könne man das Auswahlverfahren und die sich anschließende Auswahlentscheidung dann für zukünftige derartige Verfahren ggfls. entsprechend ändern.
Es schließt sich eine Beratung an, im Rahmen derer über die Notwendigkeit einer Beschlussfassung in dieser Angelegenheit diskutiert wird.
Bürgermeister Stephan Barth macht sodann den Vorschlag, dass der Rat per Beschlussfassung bzgl. der anstehenden Wahlangelegenheit seine Stellungnahme in der heutigen Sitzung äußert und den Bürgermeister darum bittet, diese mehrheitliche Meinungsbildung anlässlich des Wahltermins in der EVS-Verbandsversammlung entsprechend zu kommunizieren.
Beschluss:
Der Gemeinderat kritisiert mehrheitlich das Verfahren mit den festgesetzten Auswahlkriterien zur Neubesetzung einer Geschäftsführerstelle beim Entsorgungsverband Saar (EVS).
Diese Ratsauffassung möge der Bürgermeister anlässlich der am 01.04.2026 stattfindenden Wahl durch die EVS-Verbandsversammlung so zu Protokoll geben.
| Abstimmungsergebnis: | |
| Ja-Stimmen | 16 |
| Nein-Stimmen | 9 |
| Enthaltungen | 0 |
zu 9 Anfragen, Anregungen, Mitteilungen;
zu 9.1 Anfragen, Anregungen, Mitteilungen im öffentlichen Teil der Tagesordnung;
Sachverhalt:
Zu diesem Tagesordnungspunkt besteht seitens der Ratsmitglieder regelmäßig die Möglichkeit, Anfragen an die Gemeindeverwaltung zu richten bzw. Anregungen vorzutragen.
Auch nutzt die Verwaltung diesen Tagesordnungspunkt gegebenenfalls dazu, entsprechende Mitteilungen zu machen.
Das Ratsmitglied Schulz spricht den in bestimmten gemeindlichen Bereichen offensichtlich vermehrt auftretenden Drogenhandel an und stellt die Frage, ob es denn statistische Erhebungen zu diesbezgl. Polizeieinsätzen gibt.
Bürgermeister Stephan Barth stellt die Beschaffung derartiger Statistiken in Aussicht.
Man werde, so der Bürgermeister, darüber in einer der nächsten Sitzungen der zuständigen gemeindlichen Beschlussgremien berichten.
Sodann informiert der Bürgermeister über die nachfolgenden verwaltungsseitigen Aktivitäten bzw. Punkte.
| 1. | Der Relaunch der gemeindlichen Website. |
| Seitens der Verwaltung wird in der heutigen Sitzung anhand einer entsprechend vorbereiteten Präsentation ein kurzer Überblick von dieser neuen Website vermittelt. | |
| 2. | Die Verschiebung der Gemeinderatssitzung vom 13.05.26 auf den 21.05.2026. |
| 3. | Den derzeitigen Planungsstand betr. das Projekt „Grundschulentwicklung in der Gemeinde Weiskirchen“. |
| 4. | Den Stand der Dinge hinsichtlich der beauftragten Projektstudie „Bürgerhalle Rappweiler/Zwalbach“. |
| 5. | Die Thematik „Sanierung der Jugendherberge Weiskirchen“. |
Beschluss: -/-
Abstimmungsergebnis: -/-
- anschließend folgt der nichtöffentliche Teil –