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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 24/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Jagdgenossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen

Jagdgenossenschaftsversammlung

Am Mittwoch, 5. Juli 2023, findet um 18.30 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses eine Versammlung der Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Weiskirchen statt, zu der ich Sie hiermit recht herzlich einlade.

Tagesordnung

Top 1:

Jahresrechnung 2022/2023, Bericht der Kassenprüfer

Top 2:

Haushaltsplan 2023/2024

Top 3:

Verwendung der Reinerträge für das Jagdjahr 2022/2023 und Erstellung einer Prioritätenliste für Wegebaumaßnahmen der Jagdgenossenschaft

Top 4:

Verschiedenes

Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind Eigentümer der zu einem der Jagdbezirke der Gemeinde Weiskirchen gehörenden Grundflächen nach Maßgabe des Grundflächenverzeichnisses.

Personen, die zur Vertretung eines Jagdgenossen laut Satzung zugelassen sind, bedürfen einer schriftlichen Vollmacht, wozu § 9 der Satzung ausführt:

Jeder Jagdgenosse hat eine Stimme. Er kann sich durch seinen Ehegatten, durch volljährige Verwandte gerader Linie, durch eine in seinem Dienst stehende Person oder durch einen Bevollmächtigten, der als Jagdgenosse derselben Jagdgenossenschaft angehört, vertreten lassen.

Die Bestellung als Vertreter bedarf der schriftlichen Vollmacht.

Kein Jagdgenosse darf mehr als drei Vollmachten in seiner Person vereinigen.

Hinweis: Aus organisatorischen Gründen bitte ich, die Teilnahme an der Jagdgenossenschaftsversammlung beim Geschäftsführer telefonisch unter: 06876/709213 oder per Mail an philipp.jakobs@weiskirchen.de anzumelden.

Weiskirchen, den 14.06.2023
Der Jagdvorsteher
Wolfgang Hübschen