Briefwahl:
Alle Wahlberechtigten, die für den Wahltag am 09.06.2024 Briefwahl beantragt hatten, werden automatisch erneut Briefwahlunterlagen für die Stichwahl per Post zugestellt. Sollten Sie bis Montag, 17.06.2024 keine Unterlagen erhalten haben, melden Sie sich bitte im Wahlbüro (06876-709119)
Wahlberechtigte, die für die Wahl am 09.06.2024 keine Briefwahl beantragt haben, für die Stichwahl jedoch die Möglichkeit der Briefwahl nutzen wollen, haben auch jetzt noch diese Möglichkeit.
Hierzu ist der Antrag auf der Rückseite der Wahlberechtigungskarte auszufüllen und im Wahlamt im Rathaus abzugeben. Alternativ können sie auch online, unter www.weiskirchen.de die Briefwahlunterlagen beantragen. Sie haben aber auch die Möglichkeit im Wahlbüro des Rathauses, EG, Zugang über das Bürgerbüro, direkt zu wählen. Bringen Sie hierzu die auf der Rückseite ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigungskarte oder einen formlosen Antrag mit.
Das Wahlbüro im Rathaus ist zu den üblichen Öffnungszeiten und am Freitag, dem 21.06.2024 bis 18.00 Uhr besetzt.
Wählerinnen und Wähler, die nicht mehr im Besitz der Wahlbenachrichtigungskarte sind, können dennoch zur Stichwahl am 23.06.2024 das Wahllokal aufsuchen, in dem sie beim ersten Wahlgang ihre Stimme abgegeben haben.
Sie müssen sich dann lediglich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.