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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anläßlich der Kirmes im Ortsteil Konfeld;

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Konfeld wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

  • in der Nacht vom 24.06. zum 25.06.2023,
  • in der Nacht vom 25.06. zum 26.06.2023,
Der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen