für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anläßlich der Kirmes im Ortsteil Konfeld;
Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Konfeld wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt: