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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 25/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Weiskirchen für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18. Januar 2023 (Amtsbl. I S. 204) hat der Gemeinderat am 30.03.2023 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird festgesetzt

§ 2

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

§ 5

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 08.12.2022 beschlossene Stellenplan.

Weiskirchen, den 30.03.2023
Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen

Genehmigung:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2023 der Gemeinde Weiskirchen genehmige ich

gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 803.000 €.

St. Ingbert, 12.06.2023
Landesverwaltungsamt - Kommunalaufsicht -
im Auftrag
gez. Thomas Frey

Veröffentlichung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 22.06.2023 bis einschließlich 30.06.2023 während den Dienstzeiten im Rathaus Weiskirchen, Zimmer 2.12, öffentlich aus. Weiterhin steht der Haushaltsplan 2023 auf der Internetseite der Gemeinde Weiskirchen unter www.weiskirchen.de/finanzwesen als Download zur Verfügung. Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG

Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Weiskirchen, den 19.06.2023
Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen