Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Johannes-Kirmes im Ortsteil Konfeld vom 24.06.2023 (Samstag) bis einschließlich 26.06.2023 (Montag) folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Die „Bergstraße“ wird beginnend von der Brunnenstr./Bergstr. bis zur Einmündung der Straße „Auf der Kimm“ zur Einbahnstraße erklärt.
Für die Bergstraße wird bis zur Einmündung der Straße „Auf der Kimm“ auf der linken Straßenseite ein Halteverbot angeordnet.
Maßgebend für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.