Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Konfeld vom 22.06.2024 (Samstag) bis einschließlich 24.06.2024 (Montag) folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Die „Bergstraße“ wird beginnend von der Brunnenstraße/Bergstraße bis zur Einmündung der Straße „Auf der Kimm“ zur Einbahnstraße erklärt. |
| 2. | Für die Bergstraße wird bis zur Einmündung der Straße „Auf der Kimm“ auf der linken Straßenseite ein Halteverbot angeordnet. |
| 3. | Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen. |