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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 25/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung Kirmes Konfeld Dorfplatz 2024

Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Konfeld vom 22.06.2024 (Samstag) bis einschließlich 24.06.2024 (Montag) folgende verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

1.

Die „Bergstraße“ wird beginnend von der Brunnenstraße/Bergstraße bis zur Einmündung der Straße „Auf der Kimm“ zur Einbahnstraße erklärt.

2.

Für die Bergstraße wird bis zur Einmündung der Straße „Auf der Kimm“ auf der linken Straßenseite ein Halteverbot angeordnet.

3.

Maßgebend für den Beginn und das Ende der verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.

Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen