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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 25/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gefährdung durch frei herumlaufende Hunde

Liebe Mitbürgerinnen, liebe Mitbürger,

in der Vergangenheit habe ich schon mehrfach auf die Gefährdung durch frei herumlaufende Hunde hingewiesen. Zunehmende Beschwerden sowie negative Feststellungen veranlassen mich, erneut auf die entsprechende Vorschrift der Polizeiverordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Straßen und Anlagen in der Gemeinde Weiskirchen hinzuweisen, die hierzu in § 6 „Hunde“ ausführt:

1.

Hunde dürfen nicht ohne Aufsicht frei herumlaufen. Auf öffentlichen Straßen und Anlagen sind Hunde grundsätzlich an der Leine zu führen.

2.

Die Mitnahme von Hunden (außer Dienst- und Begleithunden) auf Kinderspielplätze, in Badeanstalten und Wassertretanlagen, Hallen, Sportanlagen, auf Schulhöfe, Anlagen von vorschulischen Einrichtungen, Friedhöfe, Bestattungsplätze und Badeplätze ist verboten.

3.

Die durch Hunde verursachten Verunreinigungen auf Verkehrswegen sowie in Anlagen sind von den Haltern und Führern der Hunde unverzüglich zu beseitigen.

Ein Verstoß gegen diese Vorschrift stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Ich bitte um Ihr Verständnis!

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde