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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 26/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Kirmes Thailen 2023

für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Thailen

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Thailen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

• in der Nacht vom 01.07. zum 02.07.2023,

• in der Nacht vom 02.07. zum 03.07.2023,

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde
Wolfgang Hübschen