Titel Logo
Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

2024 06 24 Ergebnis der Stichwahl nach § 51 u. 107 KWO

am 23. Juni 2024

Gemäß § 45 in Verbindung mit § 79 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 52 und § 107 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit das am 24. Juni 2024 vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Wahlergebnis der Wahl oder des Bürgermeisters der Gemeinde Weiskirchen vom 23. Juni 2024 wie folgt öffentlich bekannt:

Wahlberechtigte

5.223

Wählerinnen/Wähler

3.107

Ungültige Stimmen

29

Gültige Stimmen

3.078

Es entfielen auf den Wahlvorschlag

der Einzelbewerber

Stephan Barth

Stimmenzahl

Dipl. - Bauingenieur

1.614 = 52,44 %

SPD

Stefan Conrad

Stimmenzahl

Verkaufsleiter

1.464 = 47,56 %

Gemäß § 56 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 78 (KWG) ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.

Der Gemeindewahlausschuss hat gem. § 79 KWG in Verbindung mit § 110 KWO festgestellt, dass der Bewerber Stephan Barth mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen gewählt ist.

Die Wahl kann gemäß §§ 47,72 und § 80 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit §§ 61 und 100 der Kommunalwahlordnung (KWO) angefochten werden. Eine Wahlanfechtung ist bei der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt, Am Markt 7, 66386 St. Ingbert, schriftlich einzulegen und zu begründen. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Kommunalaufsichtsbehörde eingegangen sein.

Weiskirchen, den 24. Juni 2024
Der Gemeindewahlleiter
Wolfgang Hübschen
(Bürgermeister)