Gemäß § 45 in Verbindung mit § 79 Kommunalwahlgesetz (KWG) in Verbindung mit § 52 und § 107 Kommunalwahlordnung (KWO) gebe ich hiermit das am 24. Juni 2024 vom Gemeindewahlausschuss festgestellte Wahlergebnis der Wahl oder des Bürgermeisters der Gemeinde Weiskirchen vom 23. Juni 2024 wie folgt öffentlich bekannt:
| Wahlberechtigte | 5.223 |
| 3.107 | |
| Ungültige Stimmen | 29 |
| Gültige Stimmen | 3.078 |
| Es entfielen auf den Wahlvorschlag | |
| der Einzelbewerber | |
| Stephan Barth | Stimmenzahl |
| Dipl. - Bauingenieur | 1.614 = 52,44 % |
| SPD | |
| Stefan Conrad | Stimmenzahl |
| Verkaufsleiter | 1.464 = 47,56 % |
Gemäß § 56 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) in Verbindung mit § 78 (KWG) ist gewählt, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
Der Gemeindewahlausschuss hat gem. § 79 KWG in Verbindung mit § 110 KWO festgestellt, dass der Bewerber Stephan Barth mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat und somit zum Bürgermeister der Gemeinde Weiskirchen gewählt ist.
Die Wahl kann gemäß §§ 47,72 und § 80 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit §§ 61 und 100 der Kommunalwahlordnung (KWO) angefochten werden. Eine Wahlanfechtung ist bei der Kommunalaufsichtsbehörde beim Landesverwaltungsamt, Am Markt 7, 66386 St. Ingbert, schriftlich einzulegen und zu begründen. Die Anfechtung muss innerhalb von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses bei der Kommunalaufsichtsbehörde eingegangen sein.