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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 26/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung Der Aufstellung und der öffentlichen Auslegung der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf der Pans – Auf der Heide“ im Ortsteil Weiskirchen

Abbildung: Abgrenzung des Geltungsbereiches

Gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen in seiner Sitzung am 29.05.2024 die Einleitung des Verfahrens zur 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf der Pans - Auf der Heide“ beschlossen hat.

In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen den Entwurf der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf der Pans - Auf der Heide“, bestehend aus der Planzeichnung und dem Textteil, gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB in der derzeit gültigen Fassung beschlossen.

Ziel dieses Bebauungsplanteiländerungsverfahrens:

Ziel der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf der Pans - Auf der Heide“ ist die Anpassung des Bebauungsplanes an eine geänderte städtebauliche Situation.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst das Flurstück 107/403 in Flur 3 der Gemarkung Weiskirchen.

In der Örtlichkeit lassen sich die Grenzen des Geltungsbereiches wie folgt beschreiben:

  • Im Norden: Durch die südliche Grundstücksgrenze der Wohnbebauung „Uhlandstraße 7“.
  • Im Osten: Durch die Gebäuderückseite der Bebauung „Auf der Heide 41 a“ und „Auf der Heide 43“.
  • Im Süden: Durch die nördliche Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung „Kantstraße 5“.
  • Im Westen: Durch den Verbindungsweg zwischen Uhlandstraße und Kantstraße

Die genauen Grenzen des Bebauungsplanes sind dem folgenden Lageplan zu entnehmen.

Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB i.V.m. § 13 BauGB aufgestellt werden. Im beschleunigten Verfahren können Bebauungspläne aufgestellt werden, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung (Bebauungspläne der Innenentwicklung) dienen.

Der Bebauungsplan erfüllt die o.g. Vorgaben. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB gelten entsprechend.

Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB und gem. § 13 Abs. 2 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB abgesehen wird.

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Entwurf des Planes und die dazugehörige Begründung in der Zeit

vom 01. Juli 2024 bis einschließlich 02. August 2024

während der Dienststunden im Rathaus der Gemeinde Weiskirchen, Zimmer 203, 66663 Weiskirchen, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausliegt.

Öffnungszeiten

  • montags bis mittwochs von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr
  • donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr
  • freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr

Gleichzeitig wird der Entwurf der 3. Teiländerung des Bebauungsplanes „Auf der Pans - Auf der Heide“ im Internetportal der Gemeinde Weiskirchen unter https://www.weiskirchen.de/rathaus-service/planungs-und-entwicklungsunterlagen zum Download bereitgestellt.

Zusätzlich besteht die Möglichkeit zur Teilnahme am elektronischen Beteiligungsverfahren. Unter der Internetadresse

https://argusconcept.planungsbeteiligung.de

kann jedermann Einsicht in die vollständigen Unterlagen zum Verfahren nehmen und Stellungnahmen abgeben. Dieser Dienst steht nur während der Beteiligungsfristen vom 01. Juli 2024 bis einschließlich zum 02. August 2024 zur Verfügung.

Es ist davon auszugehen, dass der Zeitraum der Auslegung der Komplexität der Planungsaufgabe angemessen ist.

Folgende Unterlagen liegen vor:

• Diese öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 BauGB

• Planzeichnung der Bebauungsplan-Teiländerung (Teil A)

• Textteil der Bebauungsplan-Teiländerung (Teil B)

• Begründung des Bebauungsplanes

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch per Mail an die E-Mail-Adresse: gemeinde@weiskirchen.de vorgebracht werden. Über die Beteiligungsplattform des Planungsbüros können zudem Stellungnahmen direkt beim Planungsbüro eingereicht werden. Nicht fristgerecht vorgebrachte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Hinweis zum Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO und dem Landesdatenschutzgesetz Saarland.

Im Rahmen der Abgabe einer Stellungnahme werden personenbezogene Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefonnummer, die allein zur Information über das durchgeführte Verfahren dienen, verarbeitet. Mit Abgabe einer Stellungnahme erklärt sich die abgebende Person mit dieser Verarbeitung einverstanden. Sie willigt ein, dass die Gemeinde Weiskirchen oder ein von der Gemeinde Weiskirchen eingeschalteter Dritter (hier ein externes Planungsbüro) ihr postalisch oder per E-Mail Informationen zum durchgeführten Verfahren zukommen lässt. Sie ist gemäß § 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jederzeit berechtigt, die Gemeinde Weiskirchen oder den von der Gemeinde eingeschalteten Dritten um umfangreiche Auskunftserteilung zu den zu ihrer Person gespeicherten Daten zu ersuchen. Gemäß § 17 DSGVO kann sie jederzeit gegenüber der Gemeinde Weiskirchen oder dem von der Gemeinde einschalteten Dritten die Berichtigung, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten verlangen.

Sofern Sie ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Gemeinde Weiskirchen ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Weiskirchen, den 26.06.2024
Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen