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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift

über die Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Rappweiler-Zwalbach

am Mittwoch, den 14. Mai 2025 in der Begegnungsstätte

Beginn:

19.35 Uhr

Ende:

21:34 Uhr

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Friedhofsangelegenheiten / Änderung der Satzung

3.

Förderung der Kinder-/Jugend-/Seniorenarbeit

4.

Waldangelegenheiten

5.

Schulangelegenheiten

6.

Anfragen Anregungen Mitteilungen

Nichtöffentlicher Teil

7.

Jagdpachtbezirk Rappweiler-Zwalbach

8.

Grundstücksangelegenheiten

Anwesend:

a)

als Vorsitzender und Schriftführer: OV Karsten Kiefer

b)

als Mitglieder des Ortsrates:

1. Daniel Holz

2. Katja Engelhardt

3. Norbert Kiefer

4. Marius Engelhardt

5. Nikolaus Brand

Entschuldigt

1. Björn Stock

c)

auf Einladung: Bürgermeister Stephan Barth

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass zu dieser Sitzung des Ortsrates des Gemeindebezirkes Rappweiler-Zwalbach die Mitglieder form- und fristgerecht eingeladen wurde. Die Bekanntmachung zur Sitzung ist im amtl. Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen erfolgt. Der Ortsrat des Gemeindebezirkes Rappweiler-Zwalbach ist beschlussfähig.

TOP 1: Einwohnerfragestunde

Ein Anwohner beklagt sich, dass eine Baumaßnahme am Bach (seit einigen Jahren) noch nicht fertiggestellt sei. Der Bürgermeister fragt nach, ob dies die Maßnahme im Rahmen der Dorferneuerung gewesen sei. Er werde sich hier erkundigen.

Auf dem Parkplatz vor der Kirche würde seit geraumer Zeit ein Wohnmobil stehen.

Die Verkehrssituation im Höhenweg ist durch das Parken von PKW und das Durchfahren von LKW nicht gut.

TOP 2: Friedhofsangelegenheiten / Änderung der Satzung

Dieser Tagesordnungspunkt war bereits Gegenstand der Sitzung vom 26.11.2024. In der Sitzung wurde darauf verwiesen, dass man zur besseren Sichtbarkeit eine Gegenüberstellung der alten Friedhofssatzung und den Änderungen wünsche.

Beschluss: Der Ortsrat ist mit der Änderung der Friedhofsatzung in der vorliegenden Form einverstanden

Abstimmung: 6 ja 0 nein 0 Enthaltung

TOP 3: Förderung der Kinder-/Jugend-/Seniorenarbeit

Der Ortsrat berät auf Antrag des Ortsratsmitglieds Daniel Holz über eine finanzielle Förderung der Vereine und Institutionen, die sich in unserem Dorf ehrenamtlich in der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit engagieren. Hierzu sollen Mittel aus dem Ortsratsbudget vergeben werden. Dies ist im KSVG unter §73, Absatz 3, Satz4 geregelt: Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen im Gemeindebezirk. Der Ortsvorsteher und die Ortsratsmitglieder befürworten die vorgeschlagene Förderung der Kinder-, Jugend- und Seniorenarbeit. Die Vereine und Organisationen aus Rappweiler-Zwalbach, die in diesem Bereich tätig sind, mögen sich beim Ortsvorsteher melden.

Beschlussvorschlag: Der Ortsrat gibt Mittel in Höhe von 1500€ aus seinem Budget für die Förderung der Kinder- / Jugend- und Seniorenarbeit im Ortsteil Rappweiler-Zwalbach frei.

Beschluss: 6 ja 0 nein 0 Enthaltungen

TOP 4: Waldangelegenheiten

Diesen Tagesordnungspunkt hatte der Ortsvorsteher auf Vorschlag des Ortsratsmitglieds Daniel Holz in die Tagesordnung aufgenommen. Das Ratsmitglied dankt zunächst Bürgermeister Stephan Barth für die Unterstützung auch in Bezug auf die Korrektur der Bepflanzung im Ochsenecken. Der Ortsvorsteher berichtet, dass der Förster inzwischen zugesagt habe, die Säuberung des Platzes von Geäst fertig zu stellen. Schon im Vorfeld der Sitzung war angemerkt worden, dass man bei einem Waldfestplatz nicht einfach das Geäst, das nach Baumfällungen übrigbleibt, an den Rand drücken kann, da dies optisch einen inakzeptablen Zustand für einen Festplatz darstellt. Die weiteren Maßnahmen im Ochsenecken werden vom Ortsvorsteher oder seinem Stellvertreter mit dem Gemeindebauhof abgesprochen. Der Bürgermeister hat nach einem Ortstermin mit dem stellvertretenden Ortsvorsteher den generellen Auftrag zur Erledigung bereits erteilt. Daher ist nur noch die genaue Absprache mit dem Gemeindebauhof notwendig.

Der Ortsrat fordert seit Jahren die Beseitigung der illegalen Mountainbike-Strecke im Gemeindewald bei Zwalbach und fordert deren Sperrung und Rückbau. Hiermit würde den gesetzlichen Vorschriften entsprochen. Das Waldgesetz regelt in § 25, dass zwar das Betreten des Waldes zum Zweck der naturverträglichen Erholung jedermann gestattet ist, aber das Radfahren nur auf Straßen und Wegen erlaubt ist. In der heutigen Sitzung wird außerdem ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass die illegale Mountainbike-Strecke einen gut ausgebauten Waldweg kreuzt und dadurch eine zusätzliche erhebliche Unfallgefahr gegeben ist. Dies wird auch von einem Zuschauer ausdrücklich bestätigt. Außerdem wird die generelle Frage aufgeworfen, ob die Gemeinde, und damit letztlich alle Bürgerinnen und Bürger, für Unfallfolgen beim widerrechtlichen Fahren durch den Gemeindewald haften müssen. Nach Abschluss der Diskussion sagt der Bürgermeister zu, zwei entsprechende Verbotsschilder errichten zu lassen. Das erste Verbotsschild ist am Beginn der illegalen Mountainbike-Strecke aufzustellen, das zweite am o.g. Waldweg, wo erneut widerrechtlich quer durch den Wald gefahren wird. Offizielle Mountainbike-Strecken, die legal befahren werden dürfen, sind derzeit in der Prüfung. Die 2021 vom Ortsrat einstimmig abgelehnten Strecken sind aufgrund der Naturschutz-Bedenken nicht mehr in der Diskussion.

Auch im Bereich der „Dauenbach“ wurden umfangreiche Baumfällungen, insbesondere von geschädigten Fichten, durchgeführt. Am Überlauf der Quelle liegt nun allerhand Geäst vor dem Überlauf und im weiteren Bachverlauf. Dieses sollte von dort weitgehend entfernt werden.

Die Fragen des Ortsratsmitglieds Daniel Holz bezüglich Waldschäden und Wiederaufforstungsmaßnahmen werden vom Ortsvorsteher an den Gemeindeförster zur Beantwortung weitergegeben.

Bereits im Herbst 2024 wurden im Ortsrat mehrere Vorschläge und Anregungen zum Wildpark Rappweiler-Zwalbach vorgetragen. Der Bürgermeister wird diesbezüglich in den nächsten Wochen zu einer Besprechung einladen.

TOP 5: Schulangelegenheiten

Angesichts des weit verbreiteten Unverständnisses über die sehr knappe Entscheidung des Gemeinderates, dass Rappweiler-Zwalbach kein Grundschulstandort werden soll, sondern die Standorte Konfeld und Thailen ausgebaut werden, hatte das Ortsratsmitglied Daniel Holz beim Ortsvorsteher beantragt, diese Angelegenheit erneut im Ortsrat zu besprechen. Berichtet wird, dass die SPD-Gemeinderatsfraktion bei der Kommunalaufsicht auf den Verstoß gegen die Geschäftsordnung des Gemeinderates verwiesen hat, da über den weitestgehenden Vorschlag mit den Standorte Konfeld und Rappweiler-Zwalbach nicht zuerst abgestimmt wurde. Zum Zeitpunkt der Sitzung liegt noch keine Entscheidung durch die Kommunalaufsicht über diese Beschwerde gegen den Beschluss des Gemeinderates vor. Auch von der SPD-Ortsratsfraktion wird die Entscheidung gegen den Grundschulstandort nachdrücklich kritisiert. In der ausführlichen Diskussion der Anwesenden wird noch einmal ausführlich auf die Vorteile des Grundschulstandortes Rappweiler-Zwalbach, die generellen Vorteile eines Neubaus und die Probleme, die mit einem Ausbau der bisherigen Standorte verbunden sind, hingewiesen. Aufgrund der großen Bedeutung der Angelegenheit wird gewünscht, diese Punkte in der Niederschrift aufzuführen.

Als generelle Vorteile des Standortes Rappweiler-Zwalbach werden genannt:

Turnhalle direkt an der Schule: Einsparung von Buskosten in erheblicher Höhe und Fahrzeit (und damit Unterrichts- und Pausenzeit) den Schülerinnen und Schülern einspart und deren

Nutzungsmöglichkeit von Turnhalle und Festwiese für weitere Schulveranstaltungen

Sportplatz direkt an der Schule, der von der Grundschule schon heute genutzt wird, was aber mit Buskosten und Zeitverlust verbunden ist, solange nur in Konfeld und Thailen unterrichtet wird

großzügiger Schulhof in Verbindung mit der Festwiese (gemeinsame Nutzungsmöglichkeit mit den Vereinen)

optimale Verkehrsanbindung durch die Hauptstraße

ergiebige Park- und Haltemöglichkeiten für Busse und Autos, die ein sicheres Ein- und Aussteigen ermöglichen

Als Argumente für einen Neubau in Rappweiler-Zwalbach werden zudem angeführt:

keine Beeinträchtigung des Grundschulbetriebs während der Bauphase: keine Lärmbelästigung, keine kostenintensive Beschulung in Containern

Vorteile eines modernen Neubaus: Barrierefreiheit durch Fahrstuhl, fortschrittliches, klimafreundliches Energiekonzept, u.a.

Ganztagsbetreuung an beiden Standorten (Konfeld und Rappweiler-Zwalbach)

ausreichend Platz für eine Erweiterung des Gebäudes

Bezüglich der bisherigen Standorte, die nach der jetzt vom Gemeinderat beschlossenen Lösung ausgebaut werden sollen, werden mehrere Nachteile gesehen, die zumindest zum Teil als schwerwiegend erachtet werden:

Beeinträchtigung des Grundschulbetriebs während der Bauphase: erhebliche Belastung der Schülerinnen und Schüler durch Baulärm und Auslagerung von Klassen in Container

Mehrkosten für die Gemeinde durch kostenintensive Anmietung von Schulcontainern während der Bauphase

Problematische Verkehrssituation und Belastung von Anwohnern in Nebenstraßen, wie das schon jetzt in Konfeld und Thailen ein Problem ist und sich durch den Ausbau noch verschärfen wird; während der Bauphase ist für fast 18 Monaten zusätzlich mit Baustellenverkehr und Lärm zu rechnen

Erweiterungsbau in Konfeld würde den dortigen Schulhof noch weiter verkleinern

Ganztagsbetreuung nur in Konfeld: Kinder am Standort Thailen müssen zuerst mit dem Bus nach Konfeld zur Ganztagsbetreuung gebracht werden

Kosten- und zeitintensive Busfahrten zur Durchführung des Sportunterrichts notwendig, da keine Turnhalle (und kein Sportplatz) an den Schulstandorten (ca. 30 Minuten Unterrichtsverlust)

TOP 6: Anfragen Anregungen Mitteilungen

Auf Anfrage teilt der Ortsvorsteher mit, dass die St. Martinsfeier in diesem Jahr am 15.11.25 stattfindet. Der Ausschank ist in diesem Jahr beim Musikverein.

Der Ortsvorsteher würde den Seniorentag in diesem Jahr wie im letzten Jahr bei einer ortsansässigen Gastronomie feiern. Der Ortsrat ist einverstanden. Die Organisation erfolgt durch den Ortsvorsteher, der sich zunächst um einen geeigneten Termin bemüht.

-anschließend folgt der nichtöffentliche Teill-

Karsten Kiefer, Ortsvorsteher