Haushaltssatzung der Gemeinde Weiskirchen für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt
| 1. | im Ergebnishaushalt mit | |
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| dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 15.440.334 € |
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| dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 19.744.602 € |
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| im Saldo der Erträge und Aufwendungen auf | -4.304.268 € |
| 2. | im Finanzhaushalt mit | |
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| den Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 781.000 € |
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| den Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 1.356.000 € |
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| dem Saldo aus Investitionstätigkeit auf | -575.000 € |
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| den Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.956.462 € |
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| den Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 398.000 € |
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| dem Saldo aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.558.462 € |
§ 2 | |
| Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen wird festgesetzt auf | 445.000 € |
§ 3 | |
| Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. |
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§ 4 | |
| Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird festgesetzt auf | 10.000.000 € |
§ 5 | |
| Die Verringerung der allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Ergebnishaushalts wird festgesetzt auf | 4.304.268 € |
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: |
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| 1. | Grundsteuer | |
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| a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) | 350 v. H. |
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| b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) | 400 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer | 460 v. H. |
Es gilt der vom Gemeinderat am 03.04.2025 beschlossene Stellenplan.
Genehmigung:
Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Weiskirchen genehmige ich
gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 445.000 €.
St. Ingbert, 11.06.2025
Landesverwaltungsamt
- Kommunalaufsicht -
Veröffentlichung:
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.06.2025 bis einschließlich 08.07.2025 während den Dienstzeiten im Rathaus Weiskirchen, Zimmer 2.12, öffentlich aus.
Weiterhin steht der Haushaltsplan 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Weiskirchen unter www.weiskirchen.de/finanzwesen als Download zur Verfügung.
Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG
Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.