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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 26/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Finanzwesen

Haushaltssatzung der Gemeinde Weiskirchen für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund der §§ 84 ff. des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes - KSVG - in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 04. Dezember 2024 (Amtsbl. I S. 1086, 1087) hat der Gemeinderat am 03.04.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird festgesetzt

1.

im Ergebnishaushalt mit

2.

im Finanzhaushalt mit

§ 2

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden

nicht veranschlagt.

§ 4

§ 5

§ 6

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

400 v. H.

2.

Gewerbesteuer

460 v. H.

§ 7

Es gilt der vom Gemeinderat am 03.04.2025 beschlossene Stellenplan.

Weiskirchen, den 03.04.2025
Der Bürgermeister
Stephan Barth

Genehmigung:

Im Rahmen der Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Weiskirchen genehmige ich

gem. § 92 Abs. 2 KSVG den Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen in Höhe von 445.000 €.

St. Ingbert, 11.06.2025

Landesverwaltungsamt

- Kommunalaufsicht -

im Auftrag
gez. Birgit Heib

Veröffentlichung:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 30.06.2025 bis einschließlich 08.07.2025 während den Dienstzeiten im Rathaus Weiskirchen, Zimmer 2.12, öffentlich aus.

Weiterhin steht der Haushaltsplan 2025 auf der Internetseite der Gemeinde Weiskirchen unter www.weiskirchen.de/finanzwesen als Download zur Verfügung.

Hinweis gemäß § 12 Abs. 6 KSVG

Gemäß § 12 Abs. 6 KSVG gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Weiskirchen, den 23.06.2025
Der Bürgermeister
Stephan Barth