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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 27/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Verlegung der Sperrzeit

für den Betrieb von Getränke- und Imbissständen anlässlich der Kirmes im Ortsteil Thailen

Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Thailen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:

in der Nacht vom 05.07. zum 06.07.2025,

in der Nacht vom 06.07. zum 07.07.2025.

Der Bürgermeister
als Ortspolizeibehörde