für den Betrieb von Getränke- und Imbißständen anläßlich der Kirmes im Ortsteil Thailen;
Aus Anlass der Kirmes im Ortsteil Thailen wird die Sperrzeit gemäß § 11 Saarländisches Gaststättengesetz (SGastG) in der zur Zeit geltenden Fassung auf jeweils 01.00 Uhr verlegt:
| • | in der Nacht vom 04.07. zum 05.07.2026, |
| • | in der Nacht vom 05.07. zum 06.07.2026, |