Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Veranstaltung „Tag der offenen Tür“ der Freiwilligen Feuerwehr - Löschbezirk Weierweiler - im Ortsteil Weierweiler von Samstag, den 15.07.2023 bis Sonntag, den 17.07.2023 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
| 1. | Die Straße „Zum Ehrenmal“ wird ab dem ehemaligen Gasthaus „Kartes“ bis zum Friedhof für den Durchgangsverkehr - ausgenommen Anlieger - gesperrt. |
| 2. | Es sind aufzustellen die Verkehrszeichen Nr. 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ und Nr. 454-20 StVO |
| 3. | Maßgebend für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen. |