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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 28/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Rathaus ab sofort wieder frei zugänglich

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, liebe Gäste,

ab sofort ist unser Rathaus wieder frei zugänglich. Sie erreichen uns über den seitens der Gemeindeverwaltung, der Sparkassenfiliale und der Postagentur gemeinsam genutzten Haupteingang des Verwaltungs-und Dienstleistungszentrums Weiskirchen.

Für die zielgerichtete Leitung der Besucher ist im Erdgeschoss vor dem Treppenaufgang ein Bürgerbüro als erster Ansprechpartner für Ihre Anliegen eingerichtet.

Die Öffnungszeiten des Rathauses sind wie folgt:

Vormittags:

Montag bis Freitag

08.30 – 12.00 Uhr

Nachmittags:

Montag bis Mittwoch

13.30 - 15.30 Uhr

Donnerstag

13.30 – 18.00 Uhr

Bitte beachten Sie:

Für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und die Führerscheinstelle gelten abweichende Öffnungszeiten. Diese sind dienstags- und mittwochsnachmittags geschlossen.

Bitte melden Sie sich bei Ihrem Besuch im Rathaus vorher im Bürgerbüro an, sie werden dann zu den entsprechenden Stellen bei uns im Rathaus weitergeleitet.

Um längere Wartezeiten und Personenansammlungen in den Wartebereichen zu vermeiden, werden die Sie weiterhin gebeten, vorzugsweise im Vorfeld Termine telefonisch oder per e-mail abzustimmen.

Der Hintereingang zum Rathaus bleibt dauerhaft für den Publikumsverkehr im Verwaltungs- und Dienstleistungszentrum geschlossen, außer für u.a. gehbehinderte Kunden, dieselben z.B. nur per Rollstuhl ins Rathaus gelangen können. Diese finden vor Ort eine spezielle Vorrichtung vor, um ins Rathaus zu gelangen.

Wolfgang Hübschen
Bürgermeister

Ihr direkter Draht ins Rathaus (06876) 709-111 – e-mail: gemeinde@weiskirchen.de