Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass des Abrisses „Haus Josten“ im Ortsteil Weiskirchen folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
Freitag, 12.07.2024
| 1. | Die „Trierer Straße“ wird vor dem im Abriss befindlichen „Haus Josten“ für den Durchgangsverkehr gesperrt. |
| 2. | Der Straßenverkehr aus Fahrtrichtung „Heiligkreuzstraße“ wird entsprechend über die „Jugendherbergstraße“, aus Fahrtrichtung „Kreisverkehrsplatz Weiskirchen“ über die Straße „Am Marktplatz“ in Richtung Ortsmitte umgeleitet. |
| 3. | Für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen maßgebend. |