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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Wichtiger Hinweis zur Friedhofsordnung

In letzter Zeit werden auf den Friedhöfen der Gemeinde vermehrt Grablichter und Gedenkgegenstände auf bereits abgelaufenen Grabstätten abgestellt. Zudem kommt es immer wieder zu unerlaubter Bepflanzung von Pflanzstreifen oder der Rasenflächen bei Rasengrabstätten.

Wir haben großes Verständnis dafür, dass viele Angehörige das Bedürfnis haben, Orte des stillen Gedenkens zu bewahren. Gerade dort, wo einst liebe Menschen beigesetzt wurden, ist der Wunsch nach einem sichtbaren Zeichen der Erinnerung sehr nachvollziehbar.

Dennoch bitten wir um Verständnis, dass aus Gründen der Ordnung, Pflege und Gleichbehandlung gewisse Vorgaben eingehalten werden müssen.

Bitte beachten Sie daher:

Auf abgelaufenen Grabstätten ist das Aufstellen von Grablichtern, Blumen oder anderem Grabschmuck nicht gestattet.

Pflanzstreifen und Rasenflächen bei Rasengrabstätten dürfen nicht bepflanzt werden. Pflanzschalen und Grabschmuck darf nur im Pflanzstreifen abgestellt werden.

Alle Angehörigen haben bis zum 31. Juli 2025 Gelegenheit, persönliche Gegenstände selbst zu entfernen. Ab August wird der Bauhof im Rahmen der regulären Pflegearbeiten unzulässigen Grabschmuck entfernen. Bei wiederholten Verstößen behalten wir uns vor, die entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.

Wir danken für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung, die Friedhöfe der Gemeinde als würdige Orte des Gedenkens und der Ruhe zu erhalten.

Die Friedhofsverwaltung