Saubere Straßen und Gehwege sind für viele von uns eine Selbstverständlichkeit. Niemand möchte, dass der Straßenabschnitt vor seiner Haustür einen ungepflegten und schäbigen Eindruck macht. Dabei ist vielen Grundstückseigentümern vielleicht gar nicht bewusst, dass sie hierzu selbst verpflichtet sind. Die Reinigungspflicht für Gehwege und Rinnen an Straßen innerhalb Weiskirchens obliegt den Eigentümern, der an der Straße liegenden Grundstücke. Es wird daher auch keine Straßenreinigungsgebühr erhoben. An diese Vorgaben haben sich auch Personen zu halten, welche aus Alters- und/oder Gesundheitsgründen die Arbeiten selbst nicht mehr durchführen können. Sie sind dazu verpflichtet, ggf. jemanden mit diesen Arbeiten zu beauftragen.
Bitte kommen Sie Ihrer Reinigungspflicht nach und helfen Sie mit, ein sauberes Ortsbild zu erhalten. Warten Sie nicht, bis Sie von der Verwaltung zur Straßenreinigung angehalten werden. Hierzu bietet die Satzung über die öffentliche Straßenreinigung die Möglichkeit. Eine Missachtung kann sogar mit einem Bußgeld oder mit Zwangsmaßnahmen geahndet werden. Lassen Sie es nicht soweit kommen, werden Sie aktiv.
Durch verschmutzte Straßen und Wege wird das gepflegte Ortsbild beeinträchtigt. Auch können Wege durch wild wuchernde Pflanzen zerstört werden, was eine teure Reparatur nötig macht. Außerdem können Gullys und Regenwasserleitungen verstopfen, wenn beispielsweise Rinnsteine nicht ausreichend gereinigt werden und somit Sand, Schmutz und Zigarettenkippen in die Kanalisation gespült werden.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis.