Auf Grund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Kirmes sowie es Jakobi-Marktes im Ortsteil Weiskirchen von Samstag, den 29.07.2023 bis einschließlich Dienstag, den 01. 08. 2023 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:
A) vom 25.07.2023 (Dienstag ab 15.00 Uhr) bis einschließlich 31.07.2023 (Montag):
1. | Die Gemeindestraße „Am Marktplatz“ wird ab der Metzgerei Schuler bis zu den Einmündungen in die Trierer Straße (obere Einmündung und untere Einmündung) für den Durchgangsverkehr – ausgenommen Anlieger für den Kirmes/Marktbetrieb – gesperrt. |
B) vom 31.07.2023 (Montag) bis 01.08.2023 (Dienstag)
1. | Ein absolutes Halteverbot wird angeordnet in der Trierer Str. 38 (Praxis Dr. Löber – Beginn bis Ende des Wohnhauses) |
C) Am 01.08.2023 (Dienstag - Jakobi-Markt)
| 1. | wie A 1 |
| 2. | In Erweiterung zu A 1 erfolgt die Sperrung bereits ab den Einmündungen Forsthausstraße/Lehmkaul. |
| 3. | Die Trierer Str. wird ab Heilig-Kreuz-Str./Trierer Str. bis zur Praxis Dr. Löber zur Sackgasse erklärt. |
| 4. | Die Trierer Str. wird ab der Einmündung Kirchenweg/Trierer Str. bis zum unteren Marktplatzbereich zur Sackgasse erklärt. |
| 5. | Der Hohlweg wird ab Kirchenweg/Hohlweg bis Eimündung der Straße Hohlweg in die Straße „Am Marktplatz“ zur Sackgasse erklärt. |
| 6. | Am Ende der angeordneten Sackgasse (Beginn Krammarkt) sind Absperrschranken sowie die Schilder VZ 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) aufzustellen |
| 7. | Ein absolutes Halteverbot wird angeordnet: |
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| In der Forsthausstraße ab Einmündung in die Straßen „Am Marktplatz/Lehmkaul“ rechtsseitig bis zur Einmündung der Straße „In der Perch“. |
D) Es sind
| a) die Verkehrszeichen 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ sowie den erforderlichen Absperrschranken mit Beleuchtung, das Verkehrszeichen 283-50 StVO (Halteverbot) sowie VZ 357 (Sackgasse) sind entsprechend aufzustellen. |
E) Diese Anordnung wird mit der Aufstellung der Verkehrszeichen wirksam und endet mit deren Beseitigung.