Bekanntmachung über die Offenlegung der Niederschrift der Jagdgenossenschaftsversammlung vom 05.07.2023
Gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen sind Niederschriften der Jagdgenossenschaftsversammlungen für die Dauer von zwei Wochen zur Einsichtnahme der Jagdgenossen öffentlich auszulegen.
Die Niederschrift der Genossenschaftsversammlung ab dem 20.07.2023 für 2 Wochen bei der Gemeindeverwaltung Weiskirchen, Zimmer 1.08, nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 06876/709213) von den Jagdgenossen eingesehen werden.
Bekanntmachung über die Verwendung der Jagdpachterträge des Jagdjahres 2022/2023
In der Genossenschaftsversammlung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen am 05.07.2023 wurde beschlossen, aus dem Jagdpachtertrag des Jagdjahres 22/23 5.000 EUR der Freiwilligen Feuerwehr unserer Gemeinde als sogenannte „Anschubfinanzierung“ für die Beschaffung und Installierung der von (faltbaren) Zisternen zur Wald- bzw. Vegetationsbrandbekämpfung zu gewähren. Der dann noch verbleibende Ertrag wird zweckgebunden an die Gemeinde Weiskirchen ausgezahlt mit der Maßgabe, die Gelder für die Sanierung eines Feldwirtschaftsweges auf der Gemarkung Rappweiler (Verbindungsweg von Spießkreuz in Rtg. Niederlosheim) zu verwenden bzw. sofern die Mittel nicht ausreichen, die Gelder für die zukünftige Sanierung dieses Weges anzusparen.
Widersprüche zu diesem Beschluss sind bis einem Monat nach dieser Veröffentlichung durch Antragsstellung beim Jagdvorsteher einzureichen.
Jeder Jagdgenosse hat somit die Möglichkeit, seinen Anteil durch Antrag zu erwerben. Dieser Antrag muss innerhalb einer Frist von einem Monat nach Veröffentlichung dieser Entscheidung während der Dienststunden im Rathaus in Weiskirchen, Kirchenweg 2, eingereicht oder zu Protokoll erklärt werden.
Bei der Antragstellung müssen Grundstücksveränderungen seit der letzten Auszahlung im Jagdjahr angegeben und nachgewiesen werden; andernfalls wird die zuletzt festgestellte Fläche angenommen.
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass später eingehende Anträge nach § 10 des Bundesjagdgesetzes nicht mehr berücksichtigt werden können. Gemäß § 15 der Satzung der Jagdgenossenschaft Weiskirchen werden Beträge unter 15,00 € nicht ausgezahlt.
Weiskirchen, den 17.07.2023
Der Jagdvorsteher: Wolfgang Hübschen