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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Verkehrsrechtliche Anordnung

Gemeinde Weiskirchen

- Die Ortspolizeibehörde -

Aufgrund der §§ 44 und 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) vom 16.11.1970 (BGBl. I S. 1565) in der heute gültigen Fassung wird aus Anlass der Veranstaltung „Tag der offenen Tür“ der Freiwilligen Feuerwehr – Löschbezirk Weierweiler – im Ortsteil Weierweiler von Samstag, 20.07.2024 bis Sonntag, 21.07.2024 folgende Verkehrsrechtliche Anordnung erlassen:

  1. Die Straße „Zum Ehrenmal“ wird ab dem ehemaligen Gasthaus „Kartes“ bis zum Friedhof für den Durchgangsverkehr – ausgenommen Anlieger – gesperrt.
  2. Es sind aufzustellen die Verkehrszeichen Nr. 250 StVO (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatz „Anlieger frei“ und Nr. 454-20 StVO.
  3. Maßgebend für den Beginn und das Ende der Verkehrsrechtlichen Anordnung sind die aufgestellten Verkehrszeichen.
Der Bürgermeister
Wolfgang Hübschen