Bitte kommen Sie Ihrer Reinigungspflicht nach und helfen Sie mit, ein sauberes Ortsbild zu erhalten. Warten Sie nicht, bis Sie von der Verwaltung zur Straßenreinigung aufgefordert werden. Hierzu bietet die entsprechende Satzung die Möglichkeit. Eine Missachtung kann sogar mit Bußgeldern oder Zwangsmaßnahmen geahndet werden. Lassen Sie es nicht soweit kommen, werden Sie frühzeitig aktiv und handeln.
Durch verschmutzte Straßen und Wege wird das gepflegte Ortsbild beeinträchtigt. Auch können Wege durch wild wuchernde Pflanzen zerstört werden, was eine Reparatur nötig macht. Außerdem können Gullys und Regenwasserleitungen verstopfen, wenn Rinnsteine nicht ausreichend gereinigt werden und somit beispielsweise Sand, Laub und Zigarettenstummel in die Kanalisation gespült werden.
Problematisch und ärgerlich sind auch die nicht entfernten Hinterlassenschaften von Vierbeinern. Hier ist der Hundehalter verpflichtet, die Exkremente seines Tieres sofort zu entfernen. Hierzu hat der verantwortungsvolle Halter stets entsprechende Kotbeutel dabei.
Vielen Dank für Ihre verständnisvolle Mithilfe.