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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 29/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Der Ortsvorsteher informiert

Straßenreinigungspflicht für Grundstückseigentümer

Saubere Straßen und Gehwege sind für viele von uns eine Selbstverständlichkeit. Niemand möchte, dass der Straßenabschnitt vor der eigenen Haustür einen ungepflegten und jämmerlichen Eindruck macht. Viele Anliegerinnen und Anlieger kümmern sich in vorbildlicher Weise, um die Pflege der Gehwege, Rinnen und Grünanlagen. Bei ihnen möchte ich mich hiermit auch ausdrücklich bedanken. Gleichzeitig bitte ich diejenigen, die dieser Verpflichtung bisher keine oder nur wenig Aufmerksamkeit geschenkt haben, vor ihrem Grundstück tätig zu werden. Die Reinigungspflicht für Gehwege und Rinnen an Straßen innerhalb Weiskirchens obliegt den Eigentümern, der an der Straße liegenden Grundstücke. Es wird daher auch keine Straßenreinigungsgebühr erhoben.

Bitte kommen Sie Ihrer Reinigungspflicht nach und helfen Sie mit, ein sauberes Ortsbild zu erhalten. Warten Sie nicht, bis Sie von der Verwaltung zur Straßenreinigung aufgefordert werden. Hierzu bietet die entsprechende Satzung die Möglichkeit. Eine Missachtung kann sogar mit Bußgeldern oder Zwangsmaßnahmen geahndet werden. Lassen Sie es nicht soweit kommen, werden Sie frühzeitig aktiv und handeln.

Durch verschmutzte Straßen und Wege wird das gepflegte Ortsbild beeinträchtigt. Auch können Wege durch wild wuchernde Pflanzen zerstört werden, was eine Reparatur nötig macht. Außerdem können Gullys und Regenwasserleitungen verstopfen, wenn Rinnsteine nicht ausreichend gereinigt werden und somit beispielsweise Sand, Laub und Zigarettenstummel in die Kanalisation gespült werden.

Problematisch und ärgerlich sind auch die nicht entfernten Hinterlassenschaften von Vierbeinern. Hier ist der Hundehalter verpflichtet, die Exkremente seines Tieres sofort zu entfernen. Hierzu hat der verantwortungsvolle Halter stets entsprechende Kotbeutel dabei.

Vielen Dank für Ihre verständnisvolle Mithilfe.

Stefan Schuh
Ortsvorsteher