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Amtliches Bekanntmachungsblatt der Gemeinde Weiskirchen
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Neue Gebührenordnung für das Walderlebniszentrum (WEZ) im Wild- und Wanderpark Weiskirchen

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 eine neue Gebührenordnung für das Walderlebniszentrum (WEZ) im Wild- und Wanderpark Weiskirchen beschlossen.

Die neue Gebührenordnung wird hiermit gemäß § 12 KSVG öffentlich bekannt gemacht.

Der Bürgermeister
Stephan Barth

Benutzungsgebührenordnung

für die Benutzung der Räumlichkeiten des Walderlebniszentrums (WEZ)

Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 folgende Benutzungsgebührenordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten des Walderlebniszentrums WEZ beschlossen:

I. Einheimische Vereine

a)

Seminarraum 1 6,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 24,00 €/Tag

b)

Seminarraum 2 9,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 36,00 €/Tag

c)

Ausstellungsraum 9,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 36,00 €/Tag

II. Auswärtige Vereine

a)

Seminarraum 1 12,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 48,00 €/Tag

b)

Seminarraum 2 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag

c)

Ausstellungsraum 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag

III. Unternehmen

a)

Seminarraum 1 12,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 48,00 €/Tag

b)

Seminarraum 2 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag

c)

Ausstellungsraum 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag

IV. In allen Benutzungsgebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.

V. Beim Aufbau von Technik (Beamer, Flip-Chart, etc.) oder Mobiliar wird eine Technikpauschale in Höhe von 50,00 € exkl. MwSt. berechnet.

VI. Bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung für die Anmietung der Räumlichkeiten ist eine Kaution i. H. v. 200,00 € zu hinterlegen, die frühestens eine Woche nach beanstandungsfreier Abnahme wieder auszuzahlen ist.

Diese Benutzungsgebührenordnung tritt am 25.06.2026 in Kraft.

Weiskirchen, den 25.06.2026
Stephan Barth
Bürgermeister