Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 eine neue Gebührenordnung für das Walderlebniszentrum (WEZ) im Wild- und Wanderpark Weiskirchen beschlossen.
Die neue Gebührenordnung wird hiermit gemäß § 12 KSVG öffentlich bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Weiskirchen hat in seiner Sitzung am 25.06.2026 folgende Benutzungsgebührenordnung für die Benutzung der Räumlichkeiten des Walderlebniszentrums WEZ beschlossen:
| I. Einheimische Vereine | |
| a) | Seminarraum 1 6,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 24,00 €/Tag |
| b) | Seminarraum 2 9,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 36,00 €/Tag |
| c) | Ausstellungsraum 9,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 36,00 €/Tag |
| II. Auswärtige Vereine | |
| a) | Seminarraum 1 12,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 48,00 €/Tag |
| b) | Seminarraum 2 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag |
| c) | Ausstellungsraum 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag |
| III. Unternehmen | |
| a) | Seminarraum 1 12,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 48,00 €/Tag |
| b) | Seminarraum 2 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag |
| c) | Ausstellungsraum 15,00 €/Stunde und ab 3 Stunden 60,00 €/Tag |
IV. In allen Benutzungsgebühren ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten.
V. Beim Aufbau von Technik (Beamer, Flip-Chart, etc.) oder Mobiliar wird eine Technikpauschale in Höhe von 50,00 € exkl. MwSt. berechnet.
VI. Bei Abschluss der Nutzungsvereinbarung für die Anmietung der Räumlichkeiten ist eine Kaution i. H. v. 200,00 € zu hinterlegen, die frühestens eine Woche nach beanstandungsfreier Abnahme wieder auszuzahlen ist.
Diese Benutzungsgebührenordnung tritt am 25.06.2026 in Kraft.